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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einführung neuer techn. Hilfsmittel (Drucker) im Unternehmen - Was können wir als BR machen bis zugesagte BV ausgehandelt ist?

H
huseyin1975
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

In unserem Betrieb wurden letzte Woche neue Drucker installiert. Diese Drucker sind High-Tech-Geräte. Man kann sich einen Aufgabenverlauf/Druckverlauf anzeigen lassen, wo genau zu sehen ist, wer wann wieviele Seiten gedruckt hat.

Laut §87 BetrVG ist die Einführung techn. Hilfsmittel Mitbestimmungspflichtig und wir haben eine Zusage von der Personalabteilung, dass eine BV erstellt wird. Einen Entwurf will man uns zur Verfügung stellen.

Was können wir als BRat bis dahin machen?

Über eure Antworten freue ich mich und verbleibe.

Mit freundlichen Grüßen,

H. Sahintürk

6.58506

Community-Antworten (6)

W
Wiewo

29.09.2008 um 15:46 Uhr

Hallo huseyin1975

vor allen Dingen nicht warten bis Euch die GF "ihren" Entwurf vorlegt. Selbst aktiv werden und einen Entwurf, zumindest aber einige unverzichtbare Bestandteile so einer BV zusammenstellen. Wie z.B.: Ver bot von Leistungs- und Verhaltenskontrolle etc. Wenn Kontrolle dann nur über Antrag an BR und entsprechendem Beschluss unter Einbeziehung des BR und unter Ausschluss personalrechtlicher Konsequenzen.....

U
uhu

29.09.2008 um 16:37 Uhr

@huseyin ist bei euch die Personalabteilung der Arbeitgeber? sagen die euch, was läuft und was nicht? BR sollte AG anschreiben, dass die Mitbestimmungsrechte des BR nach §87 Abs. 1 Ziff. 6 BetrVG VOR der Einführung der neuen Drucktechnik nicht beachtet wurde; die neuen Drucker sind bis zu einer einvernehmlichen Regelung mit dem BR in Form einer abgeschlossenen BV nicht zu betreiben; wenn sich euer AG nicht danach richtet, dann könnt ihr eine einstweilige Verfügung zwecks Unterlassung erwirken - Rechtsanwalt einschalten;

H
huseyin1975

29.09.2008 um 17:35 Uhr

Hallo Uhu.

Uns wurde als erster Ansprechpartner der Personalabteilungsleiter genannt. Unsere Anliegen senden wir in erster Linie dem Leiter der Personalabteilung. Zudem haben wir in regelmaessigen Abstaenden ein Jour Fix mit der Geschaeftsleitung. Alle 14 Tage haben wir ein Jour Fix mit dem Personalabteilungsleiter und den Abteilungsleitern der einzelnen Fachbereiche.

Ist das ausreichend oder sollten wir mit jedem Anliegen uns direkt an die Geschaeftsleitung wenden?

MfG,

Hüseyin

P.S.: Der BR besteht nur aus "Anfängern" und wir brauchen noch etwas Zeit um uns "einzuleben".

U
uhu

30.09.2008 um 10:21 Uhr

@huseyin Verstöße gegen Mitbestimmungsrechte des BR würde ich schriftlich an den PA (euer offizieller Ansprechpartner) senden - in Kopie auf jeden Fall an den GF; wenn ihr bei solchen Verstößen gegen eure Rechte nicht konsequent handelt, werdet ihr immer wieder vor vollendete Tatsachen gestellt; fordert auch eure Informationsrechte gem. § 80 Abs. 2 BetrVG unnachgiebig ein, sonst landet ihr ruck zuck auf dem Abstellgleis; vorrangig solltet ihr umgehend Grundlagenschulungen zum BetrVG besuchen; das Forum hier kann kein Ersatz für eigene Bildung sein (sieht man immer wieder)

W
Waschbär

30.09.2008 um 10:37 Uhr

@huseyin1975,

Dann macht halt eine Vereinbarung die Verbindlich den übergang regelt, in dieser Vereinbarung dürft ihr sehr "vorpreschen" weil ihr wollt ja eine Echte BV.

Das ist die option die euch verbleibt.Wenn ihr alles andere vermeiden wollt.

FK
Franz Kafka

30.09.2008 um 12:48 Uhr

Kleine Anekdote am Rande:

Auch bei uns wurden solche Drucker eingeführt. Als wir dann Personalchef und Vorstand mitgeteilt haben welche Dokumente sie so in letzter Zeit ausgedruckt haben, war das Problem ganz schnell beseitigt. Vielleicht klappt das bei euch ja auch. Es ist nie verkehrt einen Technik-Freak im BR zu haben!

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