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Nachrücker - kann ein Ersatzmitglied als Betriebsratsvorsitzende gewählt werden?

O
on
Jan 2018 bearbeitet

Bei der konstituierenden Sitzung müssen ja auch Nachrücker eingeladen werden, falls ein reguläres BRat-Mitglied verhindert ist.

Hat solch ein Nachrücker nur das aktive oder auch das passive Wahlrecht bei der Wahl des Vorsitzenden (bzw. des Stellvertreters) ?

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

16.05.2006 um 14:24 Uhr

Ein Ersatzmitglied kann nie solche Ämter ausüben!

F
Fayence

16.05.2006 um 15:58 Uhr

Ein Ersatzmitglied kann auch nicht in einen Ausschuss gewählt werden.

@ Frank B. Wenn ich mich nicht irre, bist Du doch im Besitz der neuen Däubler Ausgabe. Darf das Ersatzmitglied denn wählen?

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