Nachrücker - kann ein Ersatzmitglied als Betriebsratsvorsitzende gewählt werden?
Bei der konstituierenden Sitzung müssen ja auch Nachrücker eingeladen werden, falls ein reguläres BRat-Mitglied verhindert ist.
Hat solch ein Nachrücker nur das aktive oder auch das passive Wahlrecht bei der Wahl des Vorsitzenden (bzw. des Stellvertreters) ?
Community-Antworten (2)
16.05.2006 um 14:24 Uhr
Ein Ersatzmitglied kann nie solche Ämter ausüben!
16.05.2006 um 15:58 Uhr
Ein Ersatzmitglied kann auch nicht in einen Ausschuss gewählt werden.
@ Frank B. Wenn ich mich nicht irre, bist Du doch im Besitz der neuen Däubler Ausgabe. Darf das Ersatzmitglied denn wählen?
Verwandte Themen
Nachrücken der komplizierten Art
ÄlterHallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
Ersatzmitglied durfte nicht an Betriebsratssitzung teilnehmen
ÄlterHallo In unseren letzten Betriebsratssitzung war ein BR-Mitgiied urlaubsbedingt verhindert. Unser BR-Vorsitzender hat kein Ersatzmitglied eingeladen. Jedoch ist ein Ersatzmitglied des BR welches in
BR Neuwahlen wegen Rücktritt mehrerer Mitglieder.
ÄlterHallo Kolegen!Im Mai 2014 hatten wir Neuwahlen wobei der Alte Betriebsrat fast komplett bis auf 2 Mitglieder erneuert wurde.Wir haben ca.90 Mitarbeiter inclusive Leiharbeiter.Unser Gremium besteht s
Reihenfolge Nachrücker
ÄlterHallo, in unserem Betriebsrat gab es Diskussionen darüber, wer in den GBR nachrückt.Wir sind 5 BR-Mitglieder, davon 2 zum GBR deligiert & 2 Nachrücker für den GBR Folgender Fall: Unser BR- Vorsitzend
BR ohne Nachrücker - was geschieht wenn keine Nachrücker mehr vorhanden sind und ein BR Mitglied verhindet, ist an der Sitzung teil zu nehmen?
ÄlterHallo, folgende Situation: wir habe einen BR neu gegründet (7 BR Mitglieder). Noch vor der kostutierenden Sitzung hat ein gewähltes Mitglied die Wahl abgelehn. Ein Nachrücker hat diesen Platz ei