Nachrücker - kann ein Ersatzmitglied als Betriebsratsvorsitzende gewählt werden?
Bei der konstituierenden Sitzung müssen ja auch Nachrücker eingeladen werden, falls ein reguläres BRat-Mitglied verhindert ist.
Hat solch ein Nachrücker nur das aktive oder auch das passive Wahlrecht bei der Wahl des Vorsitzenden (bzw. des Stellvertreters) ?
Community-Antworten (2)
16.05.2006 um 14:24 Uhr
Ein Ersatzmitglied kann nie solche Ämter ausüben!
16.05.2006 um 15:58 Uhr
Ein Ersatzmitglied kann auch nicht in einen Ausschuss gewählt werden.
@ Frank B. Wenn ich mich nicht irre, bist Du doch im Besitz der neuen Däubler Ausgabe. Darf das Ersatzmitglied denn wählen?
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