Hallo Forum,

unser Unternehmen besteht aus verschiedenen operativen Bereichen, da der eine Bereich zahlenmäßig größer ist, haben Kollegen aus den anderen Bereichen oft kaum eine Chance gewählt zu werden. Zudem besteht die Gefahr, der Behinderung der betrieblichen Abläufe wenn die Betriebsratsmitglieder überwiegend aus einem Bereich sind und Sitzungen haben, dann fehlen die Kollegen.

Gibt es eine Quotenregelung zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Abläufe?

Ich denke daran, dass natürlich alle wie auf der Wahlliste erstmal zu Wahl zugelassen sind, aber im Nachhinein nur X Mitarbeiter aus Bereich A zum BRat zugelassen werden oder so?

Ich meine soetwas mal gehört zu haben finde aber nichts?Weiss da jemand mehr?

Viele Grüße