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Personalgespräch mit oder über Betriebsräte

E
Ert
Feb 2021 bearbeitet

Bei einem Personalgespräch geht es um das Thema „ Umgang von sensibler Information „ Im Zusammenhang mit einer Probezeitkündigung. Das BR. Mitglied hatte sich mit dem Mitarbeiter in Verbindung gesetzt , um sich eine Meinung zu bilden. Der Mitarbeiter erahnte schon dadurch, dass sein Dienstplan für Februar nicht mehr erstellt wurde das er mit größter Wahrscheinlichkeit gekündigt wird. Nun wird dem BR.M. vorgeworfen, daß er Informationen weiter gegeben hat. Frage: hat er richtig oder falsch gehandelt?

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Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

11.02.2021 um 18:24 Uhr

Er hat richtig gehandelt. Der BR vertritt die Interessen der Arbeitnehmer. Und wenn es da wichtige Informationen gibt, spricht man auch mit dem Betroffenen.

R
Relfe

11.02.2021 um 19:11 Uhr

zu dem Personalgespräch würde ich ein BRM als Zeugen mitnehmen, das wird sicher interessant werden.

M
Matze

11.02.2021 um 19:34 Uhr

Entsprechend § 102 Abs. 2 Satz 4 BetrVG soll der BR den zu kündigenden Mitarbeiter sogar anhören!

R
Relfe

12.02.2021 um 13:20 Uhr

jetzt aber mal eine ernstgemeinte Frage dazu: das dürfte doch gar nicht zulässig sein, das ein AG einen BRM wegen eines solchen Grundes einbestellt? Abgesehen davon, kann der BRM ja auch immer nur Antworten: dazu darf ich nichts sagen, das sind vertrauliche BR-interne Informationen

Fällt das nicht schon in "unzulässig Behinderung von BR-Aufgaben"?

D
DummerHund

12.02.2021 um 13:37 Uhr

Die Frage stellt sich doch erst einmal, an wen soll das BRM Informationen weiter gegeben haben?

C
celestro

12.02.2021 um 19:36 Uhr

"das dürfte doch gar nicht zulässig sein, das ein AG einen BRM wegen eines solchen Grundes einbestellt?"

Wenn der AG möchte, kann er ein BR von seiner Arbeit wegholen und mit diesem etwas bereden. Das ist nicht verboten. Und wenn der AG dann diesen "Vorwurf" rausholt, würde ich ganz cool antworten: "es ist rechtlich alles korrekt gelaufen. Wenn Sie mir nicht glauben, fragen Sie einen kompetenten Anwalt". Fertig!

M
Moreno

12.02.2021 um 19:55 Uhr

Ach bei so einem Gespräch kann man gut die Stichwörter...Behinderung der Betriebsratsarbeit....Straftat....Arbeitsrichter.....mit einfließen lassen. Aus meiner Erfahrung werden da viele Schwänze eingezogen ;-)

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