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Schwerbehinderung,Arbeitsplatz,Betriebsärztin

S
Schilla
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!Wir haben eine Schwerbehinderte in unserer Firma, die an bestimmten Arbeitsplätzen nicht einsatzfähig ist ,da sie nach kurzer Zeit wenn man Sie beschäftigt solche Schmerzen hat das Sie dann länger ausfällt.Unsere Betriebsärztin sagt aber das alle Arbeitsplätze Behinderten gerecht wären.Nun hat sich die Mitarbeiterin an uns gewand .Sie möchte nicht krank werden nur weil man Sie immer wieder an diesem Arbeitsplatz einteilt.Was können wir nun tun.Wäre über Eure Vorschläge dankbar.

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Community-Antworten (1)

E
Erwin

22.02.2010 um 20:06 Uhr

Schilla

Habt ihr eine SBV? Wenn ja sollte/müsste diese hier eingebunden werden und sollte auch aktiv werden.

Eine SBV kann gewählt werden wenn im Betrieb 5 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte beschäftigt werden § 94 SGB IX.

Die Schwerbehinderte hat hier einen Anspruch lt. § 81 (4) SGB IX.

Ihr könnt und solltet euch auch einmal an das zuständige Integrationsamt / Integrationsfachdienst wenden und diese um Unterstützung bitten.

Das die Arbeitsplätze grundsätzlich für Schwerbehinderte geeignet sind, ist erst einmal weniger interessant. Denn es kommt immer auf dei Art und Auswirkung der Schwerbehinderung an. Menschen mit Behinderungen im Skelett haben z.B. andere Bedürfnisse/ Auswirkungen als taube.

Hier wäre ggf. Hilfsmitteleinsatz zu prüfen (Beratung durch Integrationsamt / Integrationsfachdienst bzw. den technischen Berater des IA)

Mit der Betriebsärztin sollte der BR auch einmal ein vertiefendes Gespräch suchen, solche pauschalen Aussagen passen nicht zu einer Betriebsärztin die ihren Job ernst nimmt.

Weiter auch den Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten § 98 SGB IX einbinden. Der AG MUSS diesen benennen und den zuständigen Ämtern und auch dem BR benennen.

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