Erstellt am 22.02.2010 um 19:06 Uhr von erwin
Schilla
Habt ihr eine SBV? Wenn ja sollte/müsste diese hier eingebunden werden und sollte auch aktiv werden.
Eine SBV kann gewählt werden wenn im Betrieb 5 Schwerbehinderte oder Gleichgestellte beschäftigt werden § 94 SGB IX.
Die Schwerbehinderte hat hier einen Anspruch lt. § 81 (4) SGB IX.
Ihr könnt und solltet euch auch einmal an das zuständige Integrationsamt / Integrationsfachdienst wenden und diese um Unterstützung bitten.
Das die Arbeitsplätze grundsätzlich für Schwerbehinderte geeignet sind, ist erst einmal weniger interessant. Denn es kommt immer auf dei Art und Auswirkung der Schwerbehinderung an. Menschen mit Behinderungen im Skelett haben z.B. andere Bedürfnisse/ Auswirkungen als taube.
Hier wäre ggf. Hilfsmitteleinsatz zu prüfen (Beratung durch Integrationsamt / Integrationsfachdienst bzw. den technischen Berater des IA)
Mit der Betriebsärztin sollte der BR auch einmal ein vertiefendes Gespräch suchen, solche pauschalen Aussagen passen nicht zu einer Betriebsärztin die ihren Job ernst nimmt.
Weiter auch den Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten § 98 SGB IX einbinden. Der AG MUSS diesen benennen und den zuständigen Ämtern und auch dem BR benennen.