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BR fragt - Aushilfsvertrag umwandeln in Teilzeitvertrag ( 400.- € )?

F
Floh
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ihr Helfer, brauche dringend eueren Rat! Wir sind im öffentlichen Dienst tätig, Haben ungefähr 40 Aushilfskräfte auf 400.- € Basis. Die Aushilfskräfte sind aber seit Jahren immer täglich im Betrieb. Also in unseren Augen ( BR ) keine Aushilfkräfte, sondern Teilzeitkräfte. Gibt es da einen §, der darüber Auskunft gibt, wie es gehandhabt wird oder ob man die Verträge umwandeln kann in Teilzeitverträgen, weil unserer Meinung nach die Teilzeitverträge besser sind, als Aushilfsverträge. Besten Dank im voraus Floh

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Community-Antworten (3)

P
pit47

08.10.2008 um 12:59 Uhr

Hallo Floh, auch für geringfügig Beschäftigte (400,- €) gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten nach dem TVöD, wie die anderen Arbeitnehmer, ob Teilzeit oder nicht.

L
Lotte

08.10.2008 um 13:17 Uhr

Floh, außer der Tatsache, dass sie (wie pit schon schrieb) bereits einen TZ Vertrag haben, hilft eventuell dieses Urteil um die Ausweitung der Mehrarbeit zu begrenzen: BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 7.12.2005, 5 AZR 535/04

Und interessant für den öffentlichen Dienst ist vielleicht auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen - Urteil vom 14.03.2007 - 1 K 526/06

"Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat mit Urteil vom 14.03.2007 - 1 K 526/06 - entschieden, dass die über die individuelle Arbeitszeit hinaus geleistete Zeit bei teilzeitbeschäftigten Beamten keine Mehrarbeit ist, sondern einen Vergütungsanspruch entsprechend der mehr geleisteten Arbeit auslöst."

IW
Inkognito Weissnicht

08.10.2008 um 17:26 Uhr

Noch ein paar Hinweise für die 400€-Kräfte: Wahlberechtigte im Sinne BetrVG da Teilzeitkräfte Vergütung nach TVÖD da Teilzeitkräfte (also nichts mit anderen Tabellen oder so, sondern runtergebrochen auf die anteilige Stundenzahl) 400€ Kräfte dürfen nur für 400€ arbeiten ansonsten bekommen AG und AN ordentlich auf den Deckel. Überstundenkonten, etc. sind unzulässig. (Straftatbestand des Sozialversicherungsbetruges!) 400€-Kräfte haben ebenfalls einen Fortbildungs- und Urlaubsanspruch nach den jeweiligen Tarifverträgen und Gesetzen. 400€-Kräfte dürfen auch an Betriebsversammlungen, etc. teilnehmen und haben einen Anspruch auf Vergütung dieser Zeit.

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