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Wahlausschreiben Anzahl der Leiharbeiter wo vermerken !

S
spike2006
Nov 2016 bearbeitet

Hallo folgenden Satz steht bei uns im Wahlausschreiben !

"Nach den Feststellungen des Wahlvorstands sind zurzeit (Stichtag: Erlass des Wahlausschreibens) mit allen zum Betrieb gehörenden unselbständigen Nebenbetrieben und Betriebsteilen ... Arbeitnehmer/Innen beschäftigt (§ 5 Abs. 1 BetrVG). Davon sind ... Frauen und ... Männer."

Schreibe ich dort auch die Leiharbeiter mit rein oder nicht !

Bei der Größe des BR zählen Sie ja nicht mit aber dürfen Wählen !

Mit aufführen oder nicht bei der gesamtberechnung !

Danke euch im Voraus Spike2006

1.01304

Community-Antworten (4)

P
Petrus

22.02.2010 um 15:31 Uhr

"Außerdem sind nach §7 Satz 2 BetrVG ... Leiharbeitnehmer und -innen wahlberechtigt. Diese sind nach §14(2) AÜG nicht wählbar."

S
spike2006

22.02.2010 um 15:50 Uhr

ist mir schon klar das diese Wählen dürfen !!

Muss ich sie aber in den Satz auführen ?

Mfg Spike2006

D
delagundula

22.02.2010 um 20:24 Uhr

Hallo Spike,

Die von anderen Arbeitgebern gewerblich überlassenen „unechten“ Leiharbeitnehmer (§ 14 Abs. 2 Satz 1 AÜG), denen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 Satz 2 BetrVG ggf. nur das aktive und nicht das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) zusteht, müssen zur erleichterten Aufstellung von Vorschlagslisten in der Wählerliste gesondert gekennzeichnet werden (§ 2 Abs. 1 Satz 3 WO).

Es empfiehlt sich, alle anderen nicht betriebszugehörigen Beschäftigten, denen nach § 7 Satz 2 BetrVG das aktive, nicht jedoch das passive Wahlrecht zusteht, entsprechend zu kennzeichnen.

P
Peanuts

22.02.2010 um 21:28 Uhr

Muss ich sie aber in den Satz auführen ?

Nein

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