BR-Wahl: Kranker Mitarbeiter legt Einspruch ein wg. fehlender Information
Guten Tag,
zu unserer BR-Wahl am 2.3.10 haben wir am 19.2. die Briefwahlunterlagen versendet, u.a. an zum Wahltermin noch krankgeschriebene Mitarbeiter. Nun erhalten wir von einem seit längerem kranken Mitarbeiter einen Einspruch gegen die BR-Wahl, da er nicht persönlich über die Wahl informiert wurde und somit auch nicht kandidieren konnte.
Das Wahlausschreiben haben wir rechtzeitig per Aushang, E-Mail und im Intranet veröffentlicht. Der kranke MA hat zudem einen Firmen-PC zu Hause und somit theoretisch einen Zugang zum Firmensystem.
Wie sollen wir mit dem Einspruch umgehen? Besonders interessieren uns entsprechende Gesetzestexte und/oder bereits erfolgte Urteile.
Vielen Dank für alle Antworten
Community-Antworten (1)
22.02.2010 um 14:02 Uhr
Techdok
Wie sollen wir mit dem Einspruch umgehen? In dei Ablage legen. Der WV muss kranke AN nicht informiern.
Das Wahlausschreiben muß lediglich im Betrieb an geeigneten Stellen ausgehängt werden. Es kann zusätzlich über elektronische Mittel (Mail, intranet etc.) bekanntgegeben werden. Wenn ALLE Arbeitnehmer erreicht werden, kann es auch ausschließlich elektronisch verbreitet werden. (§ 3 Abs. 4 Satz 3 i.V. m. § 2 Abs. 4 Satz 4 WO BetrVg 1972)
Kommentar von Däubler/Kittner/Klebe:
Der Erlass des Wahlausschreibens erfolgt dadurch, dass es der WV im Betrieb bekanntmacht. Das geschieht grundsätzlich durch Aushang. Es ist zulässig, das Wahlausschreiben zusätzlich in elektronischer Form, z. B. durch Intranet, zu veröffentlichen. Seine ausschließliche Bekanntmachung in dieser Form ist nur zulässig, wenn alle AN davon Kenntnis erlangen können und sichergestellt ist, dass Änderungen des Wahlausschreibens nur vom WV vorgenommen werden können (Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 WO; vgl. ausführlich § 2 WO Rn. 9 ff.). Wird das Wahlausschreiben nach § 3 Abs. 4 Satz 2 WO lediglich ergänzend mittels der im Betrieb vorhandenen Informations- und Kommunikationstechnik bekannt gemacht, ist nur der Aushang maßgeblich, weil das Wahlausschreiben nur durch den Aushang wirksam erlassen werden kann, es sei denn, die Bekanntmachung auf elektronischem Weg entspricht den Anforderungen des § 3 Abs. 4 Satz 3 i. V. m. § 2 Abs. 4 Satz 4 WO (BAG 5. 5. 04 – 7 ABR 44/03). Zum Einsatz der IuK-Technik bei BR-Wahlen vgl. umfassend Schneider/Wedde, AuR 1 – 2/07, 26 ff.)
Verwandte Themen
Einspruch gegen die Wählerliste
ÄlterGuten Morgen an alle! Ich brauche eure Hilfe. In unserer Firma haben wir am 15.02.2010 das Wahlausschreiben, die Wählerliste (Liste der wahlberechtigten Arbeitnehmer) und die Wahlordnung ausgehängt
DRINGEND Einspruch Wählerliste wegen falscher Zuordnung Leitender Angestellter - kann so ein Einspruch überhaupt erhoben werden?
ÄlterHallo nochmal, unser Wahlvorstand hat einen Einspruch gegen die Wählerliste bekommen, der sich darauf bezieht , dass einige Mitarbeiter die der AG den leitenden Angestellten zugeordnet hat nicht a
Einspruch gegen BR Wahl - wer kann wann Einspruch gegen die Wahl einlegen?
ÄlterHallo zusammen, da ich schon zweimal sehr gut bei euch beraten wurde, möchte ich auch diesmal wieder auf Fachpersonal zurückgreifen. Thema: BR Wahl - Listenwahl - eine Liste für ungültig erklärt
Einspruch gegen Vorschlagsliste zulässig?
ÄlterWir (der Wahlvorstand) haben die 3 gültig eingereichten Vorschlagslisten veröffentlicht (Name, Vorname, Geburtsdatum, Art der Beschäftigung). Bei der "Art der Beschäftigung" standen wir vor dem Pro
Leitende Angestellte
ÄlterHallo Ich habe eine Frage zum Thema leitende Angestellte. Die Wählerliste der Geschäftleitung enthält 6 leitemde Angestellte bei einer Mitarbeiter Zahl von insgesamt 29. Darunter sind leitend