Hallo zusammen,

da ich schon zweimal sehr gut bei euch beraten wurde, möchte ich auch diesmal wieder auf Fachpersonal zurückgreifen.

Thema: BR Wahl - Listenwahl - eine Liste für ungültig erklärt, weil nicht zusammengetackert - bisher keine schriftliche Erklärung darüber erfolgt, konnten also den heilbaren Mangel auch nicht mehr beseitigen.
Frage:
Wann legt man Einspruch gegen die Wahl ein (bevor die eigentliche Wahl beginnt oder erst danach) und gibt es dafür einen bestimmten "Vordruck" oder besser: Muss man eine bestimmte Form des Einspruchs wahren oder reicht ein formloses...Hiermit fechten wir die Wahl aus den und den Gründen an.
Danke im voraus
Nick