Wahlunterlagen
Eine Frage darf der Betriebsrat nach der Wahl in die Wahlunterlagen schauen wenn man alles nochmal überprüfen will ?
Community-Antworten (10)
22.02.2010 um 10:56 Uhr
Ja, nicht nur der BR sondern sogar ggf. der AG
http://www.weka-betriebsratswahl.de/urteil/einsichtnahme-wahlakten-betriebsratswahl
22.02.2010 um 12:23 Uhr
Die Wahlunterlagen sind bei der konstituierenden Sitzung vom Wahlvorstand an den neugewählten BR, bzw. dem Betriebsratsvorsitzenden zu übergeben.
22.02.2010 um 12:41 Uhr
@rolfo
wenn der alte noch im amt ist, sagen wir eine woche.
muss nicht dem übergeben werden?
mfg
22.02.2010 um 12:42 Uhr
Interessant wäre noch zu Wissen, ob auch ein EBR das Recht hätte zumindest die Stimmenauszählungsunterlagen der letzten BR Wahl, die auf den jeweiligen Kandidaten gefallen sind, einzusehen? Wenn ein EBR beispielsweise der Meinung ist, dass er bei der letzten BR Sitzung eigentlich hätte eingeladen werden müssen aber es nicht ist, weil er z.B. für den festen BR zu ungemütlich wäre ;)
22.02.2010 um 13:00 Uhr
PillePalle
Sofern er nicht wegen Nachrückens temporär oder dauerhaft nachgerückt ist NEIN, denn nur wenn er aktiv als BR ist hat er Rechte als BR sonst ist er BRM.
Er kann ja wie jeder AN bei der Stimmauszählung anwesend sein, dann weis er auf welcher Stelle er steht und kann verfolgen ob er nachrücken müsste.
FAZIT: Ein EBRM hat als EBRM keine BR-Rechte! Auch nicht um einfach einmal etwas nach zu sehen.
22.02.2010 um 13:53 Uhr
@PillePalle, nö das steht so nirgends und wäre auch völlig "wirr". Wo bleibt bloss das Vertrauen?
irgendwann stellt bestimmt noch mal jemannd die Geschlechter "echtheits" frage.
22.02.2010 um 14:51 Uhr
@waschbär, ne schon klar! Aldi, Siemens, VW und wie die Korruptionsfälle alles heißen, ist eine geplante Massenverwirrung, die sich gelangweilte Journalisten ausgedacht haben, weil sonst nichts passiert! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Und wirr wäre diese Überprüfungsmöglichkeit ganz sicher nicht!
22.02.2010 um 15:36 Uhr
@rolfo wenn der alte noch im amt ist, sagen wir eine woche. muss nicht dem übergeben werden?
mfg
Antwort 3 Erstellt am 22.02.2010 um 11:41 Uhr von Rattle
Nein, der Wahlvorstandsvorsitzende beruft die konstituierende Sitzung ein, lässt einen Wahlvorstand wählen der wiederum die Wahl des BRV durchführt und übergibt dann dem neugewählten BRV die Wahlunterlagen.
23.02.2010 um 12:35 Uhr
@PillePalle, das sind doch allte kamellen ! Ausserdem helfen da diese Zettel auch nicht, oder glaubst du das die so simpel schummeln?
23.02.2010 um 13:06 Uhr
@waschbär,
Wer BR Sitzungen ausfallen lässt weil EBRM X einzuladen wäre, dem traue ich alles zu! Ja, ganz gewiss!
Verwandte Themen
Einsicht in die Wahlunterlagen
ÄlterHallo! Habe es dem AG und seinem Anwalt genau so mitgeteilt, wie von dir geschrieben. Die Reaktion vom Anwalt war, so etwas habe er ja noch nie gehört und wie bitte soll man einen Verstoß nachweisen
Wahlunterlagen - müssen die alle bekommen?
Älterhallo kann mir bitte jemand verraten , ob alle betriebsangehörigen wahlunterlagen bekommen müssen ? wir haben bei uns am 22.02.06 betriebsratswahl ( zwei listen ) und es haben nicht alle wahlunterlag
Wahlunterlagen - darf ein BR-Mitglied alleine Wahlunterlagen herausgeben?
ÄlterKann ein ordentliches Betriebsratsmitglied auf Anfrage eines Rechtsanwaltes einer Gewerkschaft Wahlunterlagen im Alleingang entnehmen, kopieren und herausgeben? Die Sekretärin des Betriebsrates war da
Anfechtung einer BR-Wahl - wie kann man vorgehen?
ÄlterHallo, wir hatten gestern die Bekanntgabe unserer BR-Wahl. Es kandidierten 4 Listen, von denen 3 Gewerkschaftslisten und eine unabhängig waren. Bereits im Vorfeld gab es Unstimmigkeiten, die von Mitgl
Wahlunterlagen an nachträglich als Dauerkrank eingestufte
ÄlterHallo zusammen, wir befinden uns im Endstadium der Betriebsratwahlen. Im Vorfeld haben wir alle Kollegen informiert ( Wahlausschreiben ) incl. der Dauerkranken. Diesen haben wir auch unaufgefordert