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Wahlunterlagen

W
würti
Nov 2016 bearbeitet

Eine Frage darf der Betriebsrat nach der Wahl in die Wahlunterlagen schauen wenn man alles nochmal überprüfen will ?

1.757010

Community-Antworten (10)

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Erwin

22.02.2010 um 10:56 Uhr

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rolfo

22.02.2010 um 12:23 Uhr

Die Wahlunterlagen sind bei der konstituierenden Sitzung vom Wahlvorstand an den neugewählten BR, bzw. dem Betriebsratsvorsitzenden zu übergeben.

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Rattle

22.02.2010 um 12:41 Uhr

@rolfo

wenn der alte noch im amt ist, sagen wir eine woche.

muss nicht dem übergeben werden?

mfg

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pillepalle

22.02.2010 um 12:42 Uhr

Interessant wäre noch zu Wissen, ob auch ein EBR das Recht hätte zumindest die Stimmenauszählungsunterlagen der letzten BR Wahl, die auf den jeweiligen Kandidaten gefallen sind, einzusehen? Wenn ein EBR beispielsweise der Meinung ist, dass er bei der letzten BR Sitzung eigentlich hätte eingeladen werden müssen aber es nicht ist, weil er z.B. für den festen BR zu ungemütlich wäre ;)

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Erwin

22.02.2010 um 13:00 Uhr

PillePalle

Sofern er nicht wegen Nachrückens temporär oder dauerhaft nachgerückt ist NEIN, denn nur wenn er aktiv als BR ist hat er Rechte als BR sonst ist er BRM.

Er kann ja wie jeder AN bei der Stimmauszählung anwesend sein, dann weis er auf welcher Stelle er steht und kann verfolgen ob er nachrücken müsste.

FAZIT: Ein EBRM hat als EBRM keine BR-Rechte! Auch nicht um einfach einmal etwas nach zu sehen.

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Waschbär

22.02.2010 um 13:53 Uhr

@PillePalle, nö das steht so nirgends und wäre auch völlig "wirr". Wo bleibt bloss das Vertrauen?

irgendwann stellt bestimmt noch mal jemannd die Geschlechter "echtheits" frage.

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pillepalle

22.02.2010 um 14:51 Uhr

@waschbär, ne schon klar! Aldi, Siemens, VW und wie die Korruptionsfälle alles heißen, ist eine geplante Massenverwirrung, die sich gelangweilte Journalisten ausgedacht haben, weil sonst nichts passiert! Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Und wirr wäre diese Überprüfungsmöglichkeit ganz sicher nicht!

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rolfo

22.02.2010 um 15:36 Uhr

@rolfo wenn der alte noch im amt ist, sagen wir eine woche. muss nicht dem übergeben werden?

mfg

Antwort 3 Erstellt am 22.02.2010 um 11:41 Uhr von Rattle

Nein, der Wahlvorstandsvorsitzende beruft die konstituierende Sitzung ein, lässt einen Wahlvorstand wählen der wiederum die Wahl des BRV durchführt und übergibt dann dem neugewählten BRV die Wahlunterlagen.

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Waschbär

23.02.2010 um 12:35 Uhr

@PillePalle, das sind doch allte kamellen ! Ausserdem helfen da diese Zettel auch nicht, oder glaubst du das die so simpel schummeln?

P
pillepalle

23.02.2010 um 13:06 Uhr

@waschbär,

Wer BR Sitzungen ausfallen lässt weil EBRM X einzuladen wäre, dem traue ich alles zu! Ja, ganz gewiss!

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