Außerordentliche BR-Wahl aufgrund Handlungsunfähigkeit
Hallo zusammen, dieses Jahr ist bereits ein BR-Mitlgied freiwillig vom Amt zurück getreten. Unser Ersatzmitglied ist als vollwertiges Mitglied nachgerutscht. Jetzt scheidet ein weiteres BR-Mitglied aus dem Gremium (Ruhestand zum 28.02.2021) und wir werden handlungsunfähig. Muss die neue Wahl erst nach dem Ausscheiden "angeleihert" werden oder bereits jetzt? Kann mir dazu jemand helfen? Vielen Dank!
Community-Antworten (7)
09.02.2021 um 14:55 Uhr
Ihr werdet doch nicht handlungsunfähig! Nach dem Ausscheiden des Kollegen einen Wahlvorstand bilden und gut ist!
09.02.2021 um 14:57 Uhr
Wir sind dann zu viert, aber wir müssen ja eine ungerade Zahl sein. Auch unsere Betriebsgröße hat sich seit der letzten Wahl geändert. Also wir müssen neu wählen und einen Wahlvorstand bestellen, das ist klar. Jedoch ist die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt. Jetzt gleich oder dann erst ab 01.03., wenn der Kollege am 28.02. ausgeschieden ist.
09.02.2021 um 15:16 Uhr
Ich kann keinen Hinderungsgrund darin sehen, schon jetzt den WV zu bestellen. Das Ereignis steht ja fest. Und ehe der WV so richtig Fahrt aufnimmt, ist der Kollege weg.
Ihr vier seid im Amt und Handlungsfähig, bis das Wahlergebnis bekannt gegeben wird.
09.02.2021 um 15:19 Uhr
Also den WV erst bestellen, wenn der Kollege weg ist und dann ganz normal wählen, richtig?!
09.02.2021 um 15:37 Uhr
Richtig!!!!! Und bis der neue BR dann bestätigt wird seit ihr voll Handlungsfähig im Amt.
10.02.2021 um 09:07 Uhr
Es könnte ja z.B. sein, dass der Kollege noch etwas Zeit dran hängt und dann habt ihr ein Problem. Ungerade Anzahl muss nicht sein (nur bei der Wahl). Habdlungsfähig seit ihr trotzdem.
10.02.2021 um 09:09 Uhr
Danke für eure Infos. Habe mich vielleicht in der ersten Frage unglücklich ausgedrückt. Ist uns schon klar, dass wir bis zur Wahl handlungsfähig sind, aber es ging um den Fakt, dass wir nach dem Ausscheiden neu wählen müssen und daher war lediglich die Frage, ob der WV bereits jetzt oder erst nach dem Ausscheiden benannt werden muss.
Verwandte Themen
Außerordentliche BR Wahl nach Fusion
ÄlterAufgrund einer Fusion ist eine außerordentliche Wahl notwendig. Innerhalb von 6 Monaten nach Eintragung der Verschmelzung im Register ist die Wahl durch zu führen. Da die Standorte räumlich ca. 40 km
Unser BRV wurde außerordentlich gekündigt
ÄlterHallo an die erfahrenen Betiebsräte, kann /können MA von Betriebsversammlungen ausgeschlossen werden? Hintergrund: Wir haben seit Jahresbeginn einen neuen GL und seitdem fegt nicht nur uns als
Amt niederlegen - Neuwahlen fällig?
ÄlterNach reiflicher Überlegung habe ich mich entschlossen, mein Amt als BR-Mitglied niederzulegen. Es steht nur noch ein Nachrücker zur Verfügung, der im Grunde kein Interesse daran hat, im Gremium zu ar
Betriebsrat im Größenwahn
ÄlterMoin! Sagt mal,ich habe von einem BR gehört, der das Unternehmen gegen die Wand fährt bzw. die AN krank moppt - um persönliche Interessen durchzusetzen -ja ich wollte es auch erst nicht glauben - abe
Probleme? - Wie lösen
ÄlterHallo, und schon vorab vielen lieben Dank für die Antwort. Unser Problem BR-Erstgründung 2014 drei BR-Mitglieder - keine Nachrücker - 21 Mitarbeiter 2017 scheidet ein Mitglied aus der Firma a