Gesamtbetriebsvereinbarung bindend für örtlichen BR
Hallo, unser GBR hat eine GBV über das "Gesundheitsmanagement" abgeschlossen. Hier werden Kollegen/innen zu einem Gespräch gebeten nach dem Sie innerhalb 12 Monate eine bestimmte Anzahl an Kranktagen hatten. In dem Gespräch wird dann ein Fragenkatalog abgefragt und schriftlich festgehalten und anschließend in der Personalakte abgelegt.
Das Prozedere kommt euch bekannt vor? Mir auch. Es ist ein BEM allerdings zu viel schlechteren Bedingungen.
In unserem Betrieb gibt es eine gültige BV zum BEM welche der AG aber nicht lebt.
Daher meine Frage:
Können wir uns aus der GBV rausziehen, da wir die günstigere BV BEM haben? Bitte nennt mir entsprechende Paragraphen bze, Rechtsprechungen.
Vielen Dank und Beste Grüße
Community-Antworten (2)
09.02.2021 um 11:45 Uhr
Hallo,
diese GbV kann der GBR nur dann abschließen wenn er eure Beauftragung dazu hat, denn das ist ein Thema was vor Ort geregelt werden kann, daher nur GBR mit Beauftragung. Arbeitgeber haben das natürlich gerne wenn sie deutschlandweit einheitliche Regelungen haben.
GbV ist für euch nicht bindend!
09.02.2021 um 13:19 Uhr
entscheidend ist § 50 BetrVG. Danach ist der GBR nur originär zuständig, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, die man nicht vor Ort regeln kann. Ist also eher die Ausnahme. Bei Technik hat man die originäre Zuständigkeit schnell, bei Themen des Gesundheitsschutzes wohl eigentlich gar nicht. Daher kann der GBR hier nur für euch handeln, wenn auch ihr im den Auftrag dazu gebt. Den Auftrag gibt es hier nicht und daher ist die GBV in diesem Punkt für Euch unwirksam. und dabei kommt es jetzt nicht darauf an, ob die GBV günstiger oder schlechter ist. Ein Günstigkeitsprinzip gibt es in diesem Bereich nicht
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