Erstellt am 10.04.2018 um 14:33 Uhr von Hans Gruber
Der GBR sollte am besten eine Geschäftsordnung beschlossen haben, in der die Nachfolge festgelegt ist. Mögliche sind mehrere Stellvertreter, der Schriftführer oder einfach festgelegte Mitglieder, die dann für die nächste reguläre Sitzung einladen und auf dieser einen neuen Vorsitzenden + Stellvertreter wählen.
Erstellt am 10.04.2018 um 14:40 Uhr von BR Wahnsinn
Hallo Hans Gruber,
eine eigentlich gute Idee! Allerdings hat der noch existierende Stellvertreter (Vorsitzende bereits weg) erst eine weitere Sitzung nach seiner eigenen Amtszeit geplant... Müssen wir dann quasi nochmal eine konstituierenden Sitzung einleiten, denn wer soll sonst die Sitzung leiten?
Erstellt am 10.04.2018 um 14:51 Uhr von Pjöööng
Ich würde im Zweifelsfalle die analoge Anwendung des § 51 (2) BetrVG empfehlen.
Die Herren FESTL schließen sich da übrigens meiner Meinung an (wie sie mir eben nochmals versichert haben).
Erstellt am 10.04.2018 um 15:36 Uhr von Hans Gruber
@BR Wahnsinn: der noch existierende Stellvertreter kann von selbst oder auf Antrag jetzt noch schnell eine außerordentliche GBR-Sitzung einberufen, auf der dann die Geschäftsordnung für die darauffolgenden Sitzungen beschlossen wird.
Erstellt am 10.04.2018 um 17:07 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hans Gruber):
"@BR Wahnsinn: der noch existierende Stellvertreter kann von selbst oder auf Antrag jetzt noch schnell eine außerordentliche GBR-Sitzung einberufen, auf der dann die Geschäftsordnung für die darauffolgenden Sitzungen beschlossen wird."
Warum denn nicht gleich eine mehrtägige Klausurtagung?