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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorsitzender/Stellvertreter GBR nach örtlichen BR-Wahlen

BW
BR Wahnsinn
Apr 2018 bearbeitet

Der Gesamtbetriebsrat ist eine Dauereinrichtung und endet nicht wie bei dem örtlichen Betriebsrat nach 4 Jahren. Die Mitglieder sind u.a. nur so lange im GBR, wie sie als Mitglieder im örtlichen BR während ihrer Amtszeit sind. Was passiert aber nun, wenn der Vorsitzende und Stellvertreter des GBR aufgrund der Amtszeitende im örtlichen BR auch ihre Mitgliedschaft im GBR verlieren? Eine konstituierenden Sitzung vom GBR muss es ja nicht geben, da dieser eine Dauereinrichtung ist. Aber wer lädt nun zur GBR-Sitzung ein, um u.a. einen neuen Vorsitzende/Stellvertreter zu wählen?

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Community-Antworten (5)

HG
Hans Gruber

10.04.2018 um 16:33 Uhr

Der GBR sollte am besten eine Geschäftsordnung beschlossen haben, in der die Nachfolge festgelegt ist. Mögliche sind mehrere Stellvertreter, der Schriftführer oder einfach festgelegte Mitglieder, die dann für die nächste reguläre Sitzung einladen und auf dieser einen neuen Vorsitzenden + Stellvertreter wählen.

BW
BR Wahnsinn

10.04.2018 um 16:40 Uhr

Hallo Hans Gruber, eine eigentlich gute Idee! Allerdings hat der noch existierende Stellvertreter (Vorsitzende bereits weg) erst eine weitere Sitzung nach seiner eigenen Amtszeit geplant... Müssen wir dann quasi nochmal eine konstituierenden Sitzung einleiten, denn wer soll sonst die Sitzung leiten?

P
Pjöööng

10.04.2018 um 16:51 Uhr

Ich würde im Zweifelsfalle die analoge Anwendung des § 51 (2) BetrVG empfehlen.

Die Herren FESTL schließen sich da übrigens meiner Meinung an (wie sie mir eben nochmals versichert haben).

HG
Hans Gruber

10.04.2018 um 17:36 Uhr

@BR Wahnsinn: der noch existierende Stellvertreter kann von selbst oder auf Antrag jetzt noch schnell eine außerordentliche GBR-Sitzung einberufen, auf der dann die Geschäftsordnung für die darauffolgenden Sitzungen beschlossen wird.

P
Pjöööng

10.04.2018 um 19:07 Uhr

Zitat (Hans Gruber): "@BR Wahnsinn: der noch existierende Stellvertreter kann von selbst oder auf Antrag jetzt noch schnell eine außerordentliche GBR-Sitzung einberufen, auf der dann die Geschäftsordnung für die darauffolgenden Sitzungen beschlossen wird."

Warum denn nicht gleich eine mehrtägige Klausurtagung?

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