Vorsitzender/Stellvertreter GBR nach örtlichen BR-Wahlen
Der Gesamtbetriebsrat ist eine Dauereinrichtung und endet nicht wie bei dem örtlichen Betriebsrat nach 4 Jahren. Die Mitglieder sind u.a. nur so lange im GBR, wie sie als Mitglieder im örtlichen BR während ihrer Amtszeit sind. Was passiert aber nun, wenn der Vorsitzende und Stellvertreter des GBR aufgrund der Amtszeitende im örtlichen BR auch ihre Mitgliedschaft im GBR verlieren? Eine konstituierenden Sitzung vom GBR muss es ja nicht geben, da dieser eine Dauereinrichtung ist. Aber wer lädt nun zur GBR-Sitzung ein, um u.a. einen neuen Vorsitzende/Stellvertreter zu wählen?
Community-Antworten (5)
10.04.2018 um 16:33 Uhr
Der GBR sollte am besten eine Geschäftsordnung beschlossen haben, in der die Nachfolge festgelegt ist. Mögliche sind mehrere Stellvertreter, der Schriftführer oder einfach festgelegte Mitglieder, die dann für die nächste reguläre Sitzung einladen und auf dieser einen neuen Vorsitzenden + Stellvertreter wählen.
10.04.2018 um 16:40 Uhr
Hallo Hans Gruber, eine eigentlich gute Idee! Allerdings hat der noch existierende Stellvertreter (Vorsitzende bereits weg) erst eine weitere Sitzung nach seiner eigenen Amtszeit geplant... Müssen wir dann quasi nochmal eine konstituierenden Sitzung einleiten, denn wer soll sonst die Sitzung leiten?
10.04.2018 um 16:51 Uhr
Ich würde im Zweifelsfalle die analoge Anwendung des § 51 (2) BetrVG empfehlen.
Die Herren FESTL schließen sich da übrigens meiner Meinung an (wie sie mir eben nochmals versichert haben).
10.04.2018 um 17:36 Uhr
@BR Wahnsinn: der noch existierende Stellvertreter kann von selbst oder auf Antrag jetzt noch schnell eine außerordentliche GBR-Sitzung einberufen, auf der dann die Geschäftsordnung für die darauffolgenden Sitzungen beschlossen wird.
10.04.2018 um 19:07 Uhr
Zitat (Hans Gruber): "@BR Wahnsinn: der noch existierende Stellvertreter kann von selbst oder auf Antrag jetzt noch schnell eine außerordentliche GBR-Sitzung einberufen, auf der dann die Geschäftsordnung für die darauffolgenden Sitzungen beschlossen wird."
Warum denn nicht gleich eine mehrtägige Klausurtagung?
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