Der Gesamtbetriebsrat ist eine Dauereinrichtung und endet nicht wie bei dem örtlichen Betriebsrat nach 4 Jahren. Die Mitglieder sind u.a. nur so lange im GBR, wie sie als Mitglieder im örtlichen BR während ihrer Amtszeit sind.
Was passiert aber nun, wenn der Vorsitzende und Stellvertreter des GBR aufgrund der Amtszeitende im örtlichen BR auch ihre Mitgliedschaft im GBR verlieren?
Eine konstituierenden Sitzung vom GBR muss es ja nicht geben, da dieser eine Dauereinrichtung ist. Aber wer lädt nun zur GBR-Sitzung ein, um u.a. einen neuen Vorsitzende/Stellvertreter zu wählen?