Wählerliste
Das wurde nachträglich gemacht. Auf der Wählerliste ist es noch ein Mann und den Ausweis haben wir noch nicht gesehen. Er möchte sich nächste Woche der Belegschaft vorstellen. Auch wissen wir nicht was dahinter steckt.Wir führen im Moment Prozesse gegen den Arbeitgeber und der möchte eine eigene liste plazieren.Mit Hilfe der Kanzlei Dr. Schreiner und Partner wer die kennt.
Community-Antworten (3)
21.02.2010 um 12:28 Uhr
Auf der Wählerliste ist es noch ein Mann...
wenn ihr euch daran orientiert macht ihr nichts falsch... weitergehende Spekulationen entbehren jeder Grundlage.
21.02.2010 um 12:39 Uhr
"Wir führen im Moment Prozesse gegen den Arbeitgeber und der möchte eine eigene liste plazieren.Mit Hilfe der Kanzlei Dr. Schreiner und Partner wer die kennt. "
Ein AG, der eine eigene Liste mit Hilfe einer Kanzlei platzieren will? "Unzulässige Wahlbeeinflussung" ... spannend ...
22.02.2010 um 10:30 Uhr
Die Lösung steht in §10 TSG. Ab Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung hat die Person die Rechte einer Frau, z.B. aus einer Minderheitenquote.
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