W.A.F. LogoSeminare

Wählerliste

C
christianotto
Nov 2016 bearbeitet

Das wurde nachträglich gemacht. Auf der Wählerliste ist es noch ein Mann und den Ausweis haben wir noch nicht gesehen. Er möchte sich nächste Woche der Belegschaft vorstellen. Auch wissen wir nicht was dahinter steckt.Wir führen im Moment Prozesse gegen den Arbeitgeber und der möchte eine eigene liste plazieren.Mit Hilfe der Kanzlei Dr. Schreiner und Partner wer die kennt.

1.01603

Community-Antworten (3)

D
delagundula

21.02.2010 um 12:28 Uhr

Auf der Wählerliste ist es noch ein Mann...

wenn ihr euch daran orientiert macht ihr nichts falsch... weitergehende Spekulationen entbehren jeder Grundlage.

P
Peanuts

21.02.2010 um 12:39 Uhr

"Wir führen im Moment Prozesse gegen den Arbeitgeber und der möchte eine eigene liste plazieren.Mit Hilfe der Kanzlei Dr. Schreiner und Partner wer die kennt. "

Ein AG, der eine eigene Liste mit Hilfe einer Kanzlei platzieren will? "Unzulässige Wahlbeeinflussung" ... spannend ...

P
Petrus

22.02.2010 um 10:30 Uhr

Die Lösung steht in §10 TSG. Ab Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung hat die Person die Rechte einer Frau, z.B. aus einer Minderheitenquote.

Ihre Antwort