Erstellt am 21.02.2010 um 11:28 Uhr von delagundula
*Auf der Wählerliste ist es noch ein Mann...*
wenn ihr euch daran orientiert macht ihr nichts falsch... weitergehende Spekulationen entbehren jeder Grundlage.
Erstellt am 21.02.2010 um 11:39 Uhr von peanuts
"Wir führen im Moment Prozesse gegen den Arbeitgeber und der möchte eine eigene liste plazieren.Mit Hilfe der Kanzlei Dr. Schreiner und Partner wer die kennt. "
Ein AG, der eine eigene Liste mit Hilfe einer Kanzlei platzieren will? "Unzulässige Wahlbeeinflussung" ... spannend ...
Erstellt am 22.02.2010 um 09:30 Uhr von Petrus
Die Lösung steht in §10 TSG. Ab Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung hat die Person die Rechte einer Frau, z.B. aus einer Minderheitenquote.