Erstellt am 20.02.2010 um 18:02 Uhr von mainpower
Hallo,
was hast Du dagegen dass der AG einen eigenen Beitrag vortragen will?? Der AG hat die Pflicht die Belegschaft über die Situation der Firma zu informieren.Er kann aber darüber hinaus auch noch vortragen was Ihm unter den Nägeln brennt. Das ist gelebte Demokratie. Ich kann Dein ansinnen nicht verstehen!
Erstellt am 20.02.2010 um 18:22 Uhr von snowball
Ich weiß nicht was an der Frage so schwer zu verstehen ist?
Wenn dir mein "Ansinnen" nicht gefällt, musst du dich dazu ja nicht äußern. Ich beziehe mich hier auf einen Rechtsbegriff der nicht genau definiert ist. Außerdem hat der AG jederzeit das Recht eine Mitarbeiterversammlung einzuberufen wenn ihm etwas "unter den Nägeln brennt".
Über die Beitragspflichten des AG nach § 43 Abs. 2 BetrVG hatte ich mich ja bereits geäußert und was du in diesem Zusammenhang mit gelebter Demokratie meinst, was nun leider auch kein feststehender Rechtsbegriff ist, entzieht sich meinem Verständniss.
Aber trotzdem Danke für diesen konstruktiven Beitrag....
Erstellt am 20.02.2010 um 18:45 Uhr von ridgeback
snowball,
**Außerdem hat der AG jederzeit das Recht eine Mitarbeiterversammlung einzuberufen wenn ihm etwas "unter den Nägeln brennt".**
Damit würdet ihr dem AG eine Steilvorlage liefern zur Gegenveranstaltung gegenüber der Betriebsversammlung.
Erstellt am 20.02.2010 um 18:55 Uhr von pirat
@snowball,
"(auch wenn es sein eigener Wunsch ist etwas vorzutragen)"... kommt auf die Situation an. Manchmal reicht ein AG seitiges Mitteilungsminimum die dem BR eine Kausalität als Plattform bietet, Transparenz für unpopulistische Entscheidungen der AN Vertreter zu erreichen.
Grundsätzlich gilt, der Betriebsrat auf Betriebs- und Abteilungsversammlungen, hat das erste und das letzte Wort.
Erstellt am 20.02.2010 um 19:23 Uhr von kriegsrat
die tagesordnung der betriebsversammlung erstellt der BR
demgemäß hat der AG kein recht auf "einen eigenen beitrag", wenn er durch die tagesordnung nicht gedeckt ist
der versammlungsleiter kann daher auch jederzeit den AG unterbrechen bzw. ihm das wort entziehen
reden darf der AG auf der BV, worüber und wielange entscheidet der versammlungsleiter
Erstellt am 20.02.2010 um 19:42 Uhr von snowball
Vielen Dank, dass hilft mir auf jeden Fall weiter...