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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rederecht Arbeitgeber

S
snowball
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag. Der Arbeitgeber hat ja auf einer BV Rederecht. Hat der AG auch das Recht auf einen eigenen Beitrag? Ich weiß das der AG einmal im Jahr zu den wirtschaftlichen, sozialen usw. Themen Stellung nehmen muss. Heißt das im Umkehrschluss, dass der BR ihn einlädt und dem AG (auch wenn es sein eigener Wunsch ist etwas vorzutragen) kein Forum bieten muss einen Bericht zu machen? Das "Rederecht" beeinhaltet für den AG meiner Meinung nach nur das Recht sich zu den Tagesordnungspunkten zu Wort zu melden, oder?

THX

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Community-Antworten (6)

M
Mainpower

20.02.2010 um 19:02 Uhr

Hallo, was hast Du dagegen dass der AG einen eigenen Beitrag vortragen will?? Der AG hat die Pflicht die Belegschaft über die Situation der Firma zu informieren.Er kann aber darüber hinaus auch noch vortragen was Ihm unter den Nägeln brennt. Das ist gelebte Demokratie. Ich kann Dein ansinnen nicht verstehen!

S
snowball

20.02.2010 um 19:22 Uhr

Ich weiß nicht was an der Frage so schwer zu verstehen ist? Wenn dir mein "Ansinnen" nicht gefällt, musst du dich dazu ja nicht äußern. Ich beziehe mich hier auf einen Rechtsbegriff der nicht genau definiert ist. Außerdem hat der AG jederzeit das Recht eine Mitarbeiterversammlung einzuberufen wenn ihm etwas "unter den Nägeln brennt". Über die Beitragspflichten des AG nach § 43 Abs. 2 BetrVG hatte ich mich ja bereits geäußert und was du in diesem Zusammenhang mit gelebter Demokratie meinst, was nun leider auch kein feststehender Rechtsbegriff ist, entzieht sich meinem Verständniss.

Aber trotzdem Danke für diesen konstruktiven Beitrag....

R
ridgeback

20.02.2010 um 19:45 Uhr

snowball, Außerdem hat der AG jederzeit das Recht eine Mitarbeiterversammlung einzuberufen wenn ihm etwas "unter den Nägeln brennt". Damit würdet ihr dem AG eine Steilvorlage liefern zur Gegenveranstaltung gegenüber der Betriebsversammlung.

P
pirat

20.02.2010 um 19:55 Uhr

@snowball, "(auch wenn es sein eigener Wunsch ist etwas vorzutragen)"... kommt auf die Situation an. Manchmal reicht ein AG seitiges Mitteilungsminimum die dem BR eine Kausalität als Plattform bietet, Transparenz für unpopulistische Entscheidungen der AN Vertreter zu erreichen. Grundsätzlich gilt, der Betriebsrat auf Betriebs- und Abteilungsversammlungen, hat das erste und das letzte Wort.

K
Kriegsrat

20.02.2010 um 20:23 Uhr

die tagesordnung der betriebsversammlung erstellt der BR demgemäß hat der AG kein recht auf "einen eigenen beitrag", wenn er durch die tagesordnung nicht gedeckt ist

der versammlungsleiter kann daher auch jederzeit den AG unterbrechen bzw. ihm das wort entziehen

reden darf der AG auf der BV, worüber und wielange entscheidet der versammlungsleiter

S
snowball

20.02.2010 um 20:42 Uhr

Vielen Dank, dass hilft mir auf jeden Fall weiter...

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