W.A.F. LogoSeminare

Teilnahmerecht des Betriebsrates an der Wahlversammlung der Schwerbehindertenvertretung

B
betriebsratten
Nov 2016 bearbeitet

Liebe KollegInnen, haben (nichtbehinderte) Mitglieder des Betriebsrates ein Teilnahmerecht an der Wahlversammlung zur Wahl einer neuen Schwerbehindertenvertretung? Nur Teilnahme oder auch Rederecht? Und wie immer....wo steht das? Herzliche Grüße von den Betriebsratten

1.30001

Community-Antworten (1)

S
sbvsgbix

03.11.2010 um 15:21 Uhr

NEIN, den BR gehen SchwbV-Wahlen nicht an. Genau so wie umgekehrt. Ich würde BRM mal gerne hören wenn die SBV sich als SBV, also nicht als AN, in ihre Wahlen einmischen wollte.

Also, weder Teilnahme noich Rederecht. Die Wahlversammlung bei vereinfachtem Wahlverfahren ist eine "geschlossene Veranstalltung" an der nur Wahlberechtigte ein Teilnahmer und Redeecht haben. Kann man si auch aus dem Gesetz und SchwbVWO herauslesen.

In der Wahlversammlung hat der Wahlvorstand und zu Beginn bis zur Wahl des Wahlleiters oder nach erfolgter Wahl die SBV das Hausrecht.

Ihre Antwort