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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rederecht eines Arbeitnehmers auf der Betriebsversammlung?

OW
Onkel Willy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Ich brauche mal Hilfe. Kann ich irgendwo nachlesen wo und wie genau das Rederecht eines Arbeitnehmers auf einer Betriebsversammlung aussieht ?? Im konkreten Fall geht es darum, dass der Betriebsrat das Rederecht jedes Mitarbeiters auf eine Redezeit von max 5. min reduziert. ich bin der Meinung das dieses so nicht statthaft ist. Wo kann ich genau nachlesen wie sich die rechtliche Lage verhält. Danke Willy

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Community-Antworten (8)

RH
Robin Hood

28.02.2007 um 21:00 Uhr

Hallo Onkel Willy Spontan fällt mir da nur ein, dass ja generell der BR bei einer Versammlung das Hausrecht hat. Von dem würde ich gebrauch machen.

C
Catweazle

28.02.2007 um 22:01 Uhr

Robin Hood,

wie soll das Hausrecht aussehen?

Vielleicht ein Maulkorb für die AN?

OW
Onkel Willy

02.03.2007 um 20:24 Uhr

Danke für die Antworten.

Ramses II, woraus schließt Du das ich sprachbehindert bin ?? Eine derartige Wertung abzugeben ohne auch nur ein Mindestmaß an Hintergrundwissen zu haben was die Beweggründe für meiner Fragestellung sind halte ich schlichtweg für unsachlich. Die von Dir verlinkten Bücher stehen durchaus in meinem Regal. Zwar von anderem Herausgeber, aber das dürfte wenig ausmachen.

Catweazle: genau das macht unser BR auf der BV. Er verpaßt jedem einen Maulkorb der sich erdreistet länger als 5 Min zu reden !!!

F
Fayence

02.03.2007 um 20:52 Uhr

Onkel Willy,

je nach Betriebsgrösse bzw. Teilnehmerzahl an einer Betriebsversammlung, kann ich Euren BRV sogar versteh´n!

Rechne... hmmm, wenn alle KollegInnen auf unserer letzten Teilversammlung von diesen 5 Minuten Gebrauch gemacht hätten.... rechne... hätten wir mind. 3 Arbeitstage für diesen Austausch ansetzen müssen

OW
Onkel Willy

03.03.2007 um 22:26 Uhr

Hallo Fayence. Was ist denn wenn in dem Betrieb 2000 Leute das Bedürfniss haben auf der BV zu reden ?? Kriegt dann jeder nur 12 Sek ???

M
Mona-Lisa

03.03.2007 um 22:32 Uhr

@Onkel Willy, 2000 Kollegen werden bei eurer Betriebsversammlung wohl eher zuhören, bis auf ein paar wenige die Klappe halten und hinterher die Mäuler zerreissen.... Warum sollte das bei euch anders sein als bei andere :-))

OW
Onkel Willy

04.03.2007 um 12:20 Uhr

Hallo nochmal. Es geht mir nicht darum wie und welche Fragen ich stellen darf. Mir geht es lediglich darum darf der BR die Redezeit berenzen? Ja oder nein. Wenn ja wo steht es geschrieben.

So, nun mal Butter bei die Fische damit ihr es auch versteht. Wir haben einen BR der sich nicht für die Interessen der Ma einsetzt. Im speziellen hat er den Mitarbeitern meiner Abteilung massiven Schaden zugfügt durch einige Unterschriften die so nicht hätten sein müssen. Jeder im Betrieb sieht was vor sich geht. Aber wir haben keine Handhabe weil das Unternehmen das einklagt ( inkl. Rechtswesen ) was der BR verzapft hat. Nun kam ich auf die Idee: wir "kapern" einfach mal die BV. Und legen durch die Redezeit den Betrieb lahm. Mir reichen dann die 5 Min Rederecht nicht sondern ich brauche definitiv mehr. Da ich aber weiß, das nach 5 Min die Ansage kommt ich möge fertig werden brauche ich Hinweise ob er es darf oder nicht und wo genau das geschrieben steht.

Also mich interessiert nur eine Frage: wo steht geschrieben das mich mein BR in der Redezeit begrenzen darf und ich meine Ausführungen nicht zu Ende bringen kann. Er selber nimmt sich ja auch das Recht heraus 1 Std oder länger zu reden.

S
sphinx

04.03.2007 um 12:30 Uhr

@ Onkel Willy

"Nun kam ich auf die Idee: wir "kapern" einfach mal die BV. Und legen durch die Redezeit den Betrieb lahm. "

Auch Meuterei ist verboten!!!!

Demokratie ist angesagt!

Gebaut auf: Legislative, Exekutive und JUDIKATIVE!!!!

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