Erstellt am 28.02.2007 um 20:00 Uhr von Robin Hood
Hallo Onkel Willy
Spontan fällt mir da nur ein, dass ja generell der BR bei einer Versammlung das Hausrecht hat. Von dem würde ich gebrauch machen.
Erstellt am 28.02.2007 um 21:01 Uhr von Catweazle
Robin Hood,
wie soll das Hausrecht aussehen?
Vielleicht ein Maulkorb für die AN?
Erstellt am 02.03.2007 um 19:24 Uhr von Onkel Willy
Danke für die Antworten.
Ramses II, woraus schließt Du das ich sprachbehindert bin ?? Eine derartige Wertung abzugeben ohne auch nur ein Mindestmaß an Hintergrundwissen zu haben was die Beweggründe für meiner Fragestellung sind halte ich schlichtweg für unsachlich. Die von Dir verlinkten Bücher stehen durchaus in meinem Regal. Zwar von anderem Herausgeber, aber das dürfte wenig ausmachen.
Catweazle: genau das macht unser BR auf der BV. Er verpaßt jedem einen Maulkorb der sich erdreistet länger als 5 Min zu reden !!!
Erstellt am 02.03.2007 um 19:52 Uhr von Fayence
Onkel Willy,
je nach Betriebsgrösse bzw. Teilnehmerzahl an einer Betriebsversammlung, kann ich Euren BRV sogar versteh´n!
Rechne... hmmm, wenn alle KollegInnen auf unserer letzten Teilversammlung von diesen 5 Minuten Gebrauch gemacht hätten.... rechne... hätten wir mind. 3 Arbeitstage für diesen Austausch ansetzen müssen
Erstellt am 03.03.2007 um 21:26 Uhr von Onkel Willy
Hallo Fayence. Was ist denn wenn in dem Betrieb 2000 Leute das Bedürfniss haben auf der BV zu reden ?? Kriegt dann jeder nur 12 Sek ???
Erstellt am 03.03.2007 um 21:32 Uhr von Mona-Lisa
@Onkel Willy,
2000 Kollegen werden bei eurer Betriebsversammlung wohl eher zuhören, bis auf ein paar wenige die Klappe halten und hinterher die Mäuler zerreissen....
Warum sollte das bei euch anders sein als bei andere :-))
Erstellt am 04.03.2007 um 11:20 Uhr von Onkel Willy
Hallo nochmal. Es geht mir nicht darum wie und welche Fragen ich stellen darf. Mir geht es lediglich darum darf der BR die Redezeit berenzen? Ja oder nein. Wenn ja wo steht es geschrieben.
So, nun mal Butter bei die Fische damit ihr es auch versteht. Wir haben einen BR der sich nicht für die Interessen der Ma einsetzt. Im speziellen hat er den Mitarbeitern meiner Abteilung massiven Schaden zugfügt durch einige Unterschriften die so nicht hätten sein müssen. Jeder im Betrieb sieht was vor sich geht. Aber wir haben keine Handhabe weil das Unternehmen das einklagt ( inkl. Rechtswesen ) was der BR verzapft hat. Nun kam ich auf die Idee: wir "kapern" einfach mal die BV. Und legen durch die Redezeit den Betrieb lahm. Mir reichen dann die 5 Min Rederecht nicht sondern ich brauche definitiv mehr. Da ich aber weiß, das nach 5 Min die Ansage kommt ich möge fertig werden brauche ich Hinweise ob er es darf oder nicht und wo genau das geschrieben steht.
Also mich interessiert nur eine Frage: wo steht geschrieben das mich mein BR in der Redezeit begrenzen darf und ich meine Ausführungen nicht zu Ende bringen kann. Er selber nimmt sich ja auch das Recht heraus 1 Std oder länger zu reden.
Erstellt am 04.03.2007 um 11:30 Uhr von sphinx
@ Onkel Willy
"Nun kam ich auf die Idee: wir "kapern" einfach mal die BV. Und legen durch die Redezeit den Betrieb lahm. "
Auch Meuterei ist verboten!!!!
Demokratie ist angesagt!
Gebaut auf: Legislative, Exekutive und JUDIKATIVE!!!!