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Anruf bei krankgeschriebenen AN erlaubt?

B
BR-UM
Feb 2021 bearbeitet

AN hat gekündigt und sich vor einer Übergabe bis zum letzten Arbeitstag krankschreiben lassen. Es fehlen nun wichtige Informationen, die ein Weiterarbeiten im Unternehmen unmöglich machen. Darf der BR oder der Vorgesetzte den AN anrufen, um diese Informationen zu erhalten? Oder darf der Vorgesetzte jemanden aus dem Team bitten, bei dem AN anzurufen, wenn das Verhältnis zw. Vorgesetzten und AN schwierig ist?

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Community-Antworten (18)

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Mathias8282

08.02.2021 um 12:24 Uhr

Ich finde da hat der BR nichts mit zu tun. Da muss sich schon der AG kümmern. Der AG darf ihn anrufen, auch wenn er krank ist, der AN hat aber keine verpflichtung an das Telefon zu gehen. Und dass dann einfach jeder Kollege dort anruft, halte ich zu mindest für sehr fragwürdig.

S
seehas

08.02.2021 um 12:37 Uhr

Solange am Ende nur einer dort anruft ist das nicht bedenklich. Immerhin gehört es auch zu den Treuepflichten eines AN seinen Arbeitsbereich so zu hinterlassen, dass ein weiteres Arbeiten möglich ist.

B
BR-UM

08.02.2021 um 12:46 Uhr

Hallo Mathias8282, danke für die Antwort. Es geht nicht darum, dass "jeder Kollege" dort einfach anruft. Sondern eine Vertrauensperson aus dem engsten Team. Es geht darum, dass wichtige Informationen fehlen, die nur der AN kennt und durch die Krankmeldung ja keine Übergabe mehr machen kann. Ich habe jetzt zumindest herausgefunden, dass in so einem Fall der Vorgesetzte anrufen darf, um diese Infos zu erfragen. Ich bin selbst BR-Mitglied aber auch Kollegin des AN, der sich vertrauensvoll an mich gewandt hatte, als es Probleme mit dem Vorg. gab. Und ich wurde jetzt vom Vorg. gefragt, ob ich das übernehmen könnte, da das Verhältnis zwischen Vorg. und AN sehr angespannt ist. Und ich finde es legitim, wenn man sich als Vertrauensperson (ob in Funktion als BR oder als Kollege), vermittelnd einbringt und diese fehlenden, wichtigen Infos einholt. Mir war nur wichtig zu wissen, dass ich das auch "darf".

M
Moreno

08.02.2021 um 13:48 Uhr

seehas tut mir leid aber dein Beitrag ist Quark da der AN krank geschrieben ist. Wenn dadurch kein geregelter Übergang passiert ist das eben Pech für den AG!

R
Relfe

08.02.2021 um 17:08 Uhr

Was spricht dagegen wenn Du einen Kollegen/-in anrufst, dich höflich nach dem Befinden erkundigst und nachfragst ob ihn/sie noch irgendwie unterstützen kannst? Wenn Du das möchtest, mache das als Kollegin des AN (bist ja für den AN eine Vertrauensperson). Wenn er/sie Bedarf an Hilfe hat wird er/sie es schon sagen. Wenn er/sie nichts in der Richtung erwähnt, machst Du es auch nicht (also nicht aufdrängen)

Mach das für Dich, den Vorgesetzten würde ich davon nichts erzählen, das würde sich dann ergeben oder eben nicht.

Als Kollegin darfst Du das sowieso, als BRM grundsätzlich auch, bist ja frei in deiner Entscheidung. Als BRM hat Du dann aber das evt. Problem, das der Eindruck entstehen könnte, Du lässt Dich "vor den Karren spannen".

Ich würde es wie o.g. als Kollege/Freund machen und den BRM schön "zu Hause lassen".

B
BRHamburg

08.02.2021 um 17:54 Uhr

Die Frage hast du aber schon gelesen oder? Es geht hier um einen dienstlichen Anruf. Wie es dem Kollegen geht ist nicht wichtig.

R
Relfe

08.02.2021 um 17:58 Uhr

ja habe ich. die Frage auf die ich mich beziehe war aber in Ihrem 2 Beitrag ganz untern relativ konkret formuliert: Zitat: Mir war nur wichtig zu wissen, dass ich das auch "darf".

K
kratzbürste

08.02.2021 um 18:47 Uhr

Die Menschen sollten lernen, nicht jeden Anruf entgegen zu nehmen. Meist wird die Nummer doch im Display angezeigt.

N
nicoline

08.02.2021 um 18:58 Uhr

Meine Güte, manchmal frage ich mich, was in euren Köpfen vorgeht, wenn solche Antworten kommen: Und dass dann einfach jeder Kollege dort anruft, halte ich zu mindest für sehr fragwürdig. Nirgends steht etwas davon, dass dort jeder Kollege anrufen soll oder will.

Wenn dadurch kein geregelter Übergang passiert ist das eben Pech für den AG! Dass das ebenfalls Auswirkungen auf Kolleg*innen haben kann, ist scheinbar auch egal und ja, jeder AG ist immer doof!

Die Menschen sollten lernen, nicht jeden Anruf entgegen zu nehmen. Genau! Und AG sollten endlich mal lernen, dass AN keinerlei Pflichten haben und sich um nichts kümmern müssen, besonders dann nicht, wenn sie gekündigt haben!

J
jimbob2019

08.02.2021 um 19:01 Uhr

Oh man, Leude wieviel Komunikationskanäle kennen wir denn?? Wenn es so wichtig ist und es hier ein Problem wegen der telefoniererei gibt, dann soll der Ag den AN per Einschreiben anschreiben. Das der AN gekündigt werden sollte , stand ja sicher schon vorher für den AG fest, also hätte er ja schon vorher sich die besagte Information vom AN holen können. Und wenn er sie nicht bekommt, ist es Unternehmerisches Risiko. Basta

C
celestro

08.02.2021 um 21:10 Uhr

Also die Frage: "Anruf bei krankgeschriebenen AN erlaubt?" kann man vermutlich mit "Ja" beantworten. Warum sollte ein Anruf "verboten" sein?

N
nicoline

08.02.2021 um 22:23 Uhr

jimbob Das der AN gekündigt werden sollte Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: der AN hat gekündigt.

J
jimbob2019

08.02.2021 um 23:04 Uhr

Stimmt hat Vorteile hast recht. Aber hier hört es sich so an als ob die Firma pleite geht wenn die Infos nicht rausgerückt werden. Ist denn der AN Vertraglich zu herrausgabe dieser Information verpflichtet. Und warum hat der Ag nicht schon im Vorfeld sichergestellt, dass solche Infos nicht auch zu verfügung stehen wenn der AN nicht anwesend ist. Er hätt ja auch sterben können. Und dann?? Ich sag ja, Betriebsrisiko

N
nicoline

09.02.2021 um 10:33 Uhr

Ja, es ist schon toll, dass bei Betriebsräten immer alles so perfekt abläuft, wie es von den AG erwartet wird.

C
celestro

09.02.2021 um 13:30 Uhr

letztlich kann man sagen, es gibt 2 Möglichkeiten:

1.) der AN ist angepisst und hat gekündigt. Er muss dem AG nichts mehr sagen und ist krank geschrieben. Er wird es (dem AG helfen) auch mit Anruf nicht tun.

2.) der AN hat gekündigt und es ist ein dummer Zufall, das er gerade jetzt und bis zum Ende der Arbeitszeit beim AG krank wurde. Er wird im Rahmen dessen was ihm möglich ist, gerne behilflich sein.

N
nicoline

09.02.2021 um 14:06 Uhr

Vielleicht gibt es auch eine 3. Möglichkeit: Der AN wird von dieser * Ich bin selbst BR-Mitglied aber auch Kollegin des AN, der sich vertrauensvoll an mich gewandt hatte* angerufen und diese bittet ihn, ihr die Informationen zu geben, da sonst nicht weitergearbeitet werden kann. Verbieten kann man ihr diesen Anruf sicher nicht und dann hat weder der AG noch der Vorgesetzte noch der BR angerufen. Je nach Lage des Gemütszustandes des Angerufenen wird dann die Antwort ausfallen.

C
celestro

10.02.2021 um 19:12 Uhr

Ich würde sagen: Deine 3. Möglichkeit ist keine. Denn bei meiner Nummer 2 steht ja nicht, wer anruft. ;-))))

N
nicoline

10.02.2021 um 20:20 Uhr

Ja celestro, ist schon klar. ?

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