Ersatzmiglied im Wahlvorstand
Hallo Bin Ersatzmitglied im Wahlvorsatnd. Ein Festes Mitglied ist seit länger Zeit krank und ich bin Einsatz. Wir haben jede Woche eine Sitzung zu der ich auch immer gehe und machmal auch Wahlarbeit. Zur Wahlarbeit darf ich nicht, dass wäre nur für feste Mitglieder ist das Richtig.
Community-Antworten (2)
19.02.2010 um 20:32 Uhr
@Katrin,
so ein Nonsens....
Du vertrittst ein reguläres Wahlvorstandsmitglied und hast alle Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben! Lass dich nicht verkackeiern!
Der oder diejenige(n) die so einen Blödsinn verzapfen, sollen dir mal zeigen, wo das steht!
19.02.2010 um 20:33 Uhr
das Ersatzmitglied hat im Falle der Vertretung alle Rechte wie ein Wahlvortsands-Mitglied oder auch anders ausgedrückt, es ist in dieser Zeit Wahlvortsands-Mitglied. Also kein Ersatz mehr. Ersatz wird es wieder wenn das Wahlvortsands-Mitglied wieder da ist.
Wer dieses nicht beachtet begeht Wahlbehinderung, der sollte sich einmal § 119 BetrVG ansehen, Strafe max. 1 Jahr HAFT
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