Erstellt am 19.02.2010 um 19:32 Uhr von MonaLisa
@Katrin,
so ein Nonsens....
Du vertrittst ein reguläres Wahlvorstandsmitglied und hast alle Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben! Lass dich nicht verkackeiern!
Der oder diejenige(n) die so einen Blödsinn verzapfen, sollen dir mal zeigen, wo das steht!
Erstellt am 19.02.2010 um 19:33 Uhr von erwin
das Ersatzmitglied hat im Falle der Vertretung alle Rechte wie ein Wahlvortsands-Mitglied oder auch anders ausgedrückt, es ist in dieser Zeit Wahlvortsands-Mitglied. Also kein Ersatz mehr. Ersatz wird es wieder wenn das Wahlvortsands-Mitglied wieder da ist.
Wer dieses nicht beachtet begeht Wahlbehinderung, der sollte sich einmal § 119 BetrVG ansehen, Strafe max. 1 Jahr HAFT