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Ersatzmitglied bei Minderheitensitzen?

DR
Das Revolutzer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Wir haben einen BR gewählt (zum ersten Mal). Unser BR besteht aus 9 Mitgliedern, 4 davon Frauen weil die in der Minderheit sind. Nun steht die erste Sitzung an und eine Frau kann nicht teilnehmen. Wir haben auch 9 Ersatzmitglieder, davon 3 Frauen. Jetzt meine Frage: Darf auch ein männliches Ersatzmitglied für die Frau einspringen oder muss es ein weibliches ERsatzmiglied sein? Wo kann ich im BetrVG was dazu finden?

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus Das Revolutzer

4.12004

Community-Antworten (4)

P
Petrus

12.09.2007 um 10:59 Uhr

Kommt auf Eure Frauenquote an, d.h. wieviele Frauen lt. Wahlausschreiben im BR sein müssen. Wenn lt. Wahlausschreiben mind. 4 Frauen im BR sein müssen, ist ein weibliches Ersatzmitglied zu laden. Gesetzlich geregelt ist das in den §§29 u. 25 iVm §15 BetrVG

M
Mona-Lisa

12.09.2007 um 11:00 Uhr

@Revolutzer, § 25 BetrVG, III. Reihenfolge des Nachrückens

Wenn eine Betriebsrätin verhindert ist, rückt eine Frau als Ersatz nach!

P
Petrus

12.09.2007 um 11:12 Uhr

@ML: Nicht unbedingt! Wenn (wie bei uns) der BR zwei gewählte weibliche Mitglieder hat, nach Minderheitenquote aber lediglich 1 Frau im BR sein muss, rückt das Ersatzmitglied mit den meisten Stimmen nach - selbst wenn es ein Mann ist ;-)

FB
Frank B

12.09.2007 um 13:09 Uhr

Die Frage, welche nicht eindeutig beantwortet ist, sind die 4 Mandate der Frauen auch die Anzahl der Sitze für die Minderheit. In diesem Falle rückt eine Frau nach. Ist die Quote bei 3 oder zwei Frauen bereits erfüllt, rückt das Ersatzmitglied mit der nächsthöheren Stimmenzahl nach.

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