Erstellt am 21.09.2007 um 13:01 Uhr von DonJohnson
Erst mal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft :-) Warum solltest du das Amt niederlegen? Du bist gewählte Vertreterin der Belegschaft. Wenn der Geburtsvorbereitungskurs nicht an einem anderen Tag gemacht werden kann, dann muß halt die BR Sitzung auf einen anderen Tag verlegt werden - wo ist das Problem? Sollte bei euch im Gremium eine Minderheitenquote herschen (in deinem Fall für Frauen) muß diese natürlich für gültige Beschlüsse eingehalten werden. Ich an deiner Stelle würde nur das Amt niederlegen, wenn du nicht mehr beabsichtigst nach der Geburt weiterhin in dem Betrieb zu arbeiten.
Nochmals herzlichen Glückwunsch der werdenden Mutter
Erstellt am 21.09.2007 um 13:17 Uhr von calida
@ Don Johnson: Herzlichen Dank für die Glückwünsche.
Die Sitzungen können nicht auf einen anderen Wochentag verlegt werden, dann würden noch mehr BRM fehlen wg. Schichtarbeit. Das ist ja mein Problem. Nach der Geburt werde ich auf jeden Fall ein Jahr Elternzeit machen, habe eigentlich nicht vor wieder in den Betrieb zurück zu kehren. Möchte nach der Elternzeit erstmal nur Teilzeit arbeiten was in meinem jetzigen Betrieb fast unmöglich ist. Deswegen weiß ich jetzt nicht was ich machen soll. Mein Amt niederlegen (was glaub ich einigen am liebsten ist) oder jede Sitzung absagen wegen dem Kurs und Ersatzmitglied schicken.
Erstellt am 21.09.2007 um 13:41 Uhr von spartacus
Moin calida und ebenfalls Glückwunsch :-)
warum das Amt niederlegen, warum die Sitzung verschieben? was macht der BR wenn jemand vier Wochen Urlaub hat oder länger krank wird? Also, wenn du verhindert bist gibt es Ersatzmitglieder und wenn du länger verhindert bist, hat das Ersatzmitglied genug Zeit sich "einzuarbeiten". Ob du als TZ nicht wieder arbeiten kannst wird sich zeigen wenn es soweit ist.
Gruß Spartacus
Erstellt am 21.09.2007 um 14:14 Uhr von calida
@ Spartacus: auch dir herzlichen Dank
Soweit ich jetzt gelesen habe gelten als Verhinderungsgrund doch lediglich Krankheit, Urlaub, betriebliche Gründe und der eigene Tod.
Mein Kurs (es gibt keine Alternative wg. Termin) ist ja nun eine private Angelegenheit. Die oben genannten Gründe treffen somit nicht zu. Da ich andere Arbeitszeiten habe wie meine BR Kolleginnen / Kollegen, finden die Sitzungen außerhalb meiner Arbeitszeit statt, also in meiner Freizeit.
Erstellt am 21.09.2007 um 14:31 Uhr von spartacus
calida,
in deiner Freizeit kannst du an BR Sitzungen teilnehmen, du mußt aber nicht.Dafür gibt es Ersatzmitglieder.