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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fehlen von BR-Mitglied in Sitzungen

P
Peppi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

es kommt immer häufiger vor, das ordentliche BR-Mitglieder nicht an der BR-Sitzung teilnhemen. Grund: wichtige Projektarbeit (also keine Verhinderung). Teilweise wird erst kurz vor der Sitzung abgesagt, so das kein Ersatzmiglied geladen werden kann. Frage:

  1. Kann Projketarbeit als Verhinderung gelten, so das ein Ersatzmitglied geladen werden muss?
  2. Welche möglichkeiten gibt es gegen diese BR-Mitglieder vorzugehen, die nur selten an Sitzungen teilnehmen, weil sie verhindert sind (hier Projektarbeit)?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

Peppi

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Community-Antworten (2)

R
Rollie

06.05.2005 um 14:07 Uhr

Adhoc fällt mir nur zu Punkt 1 etwas ein. man müßte zuerst mal klären, wer über die Verhinderung entscheidet.

Sollte der Vorgesetzte seinen Projektmitarbeiter hindern, an der Sitzung teilzunehmen, sollte man ihn auf Behinderung der BR-Arbeit hinweisen.

Sollte der Projektmitarbeiter meinen, Projekt wäre wichtiger, sollte man den Vorgesetzten auffordern, seinen Mitarbeiter zu Sitzung zu schicken (sollte man aber mit dem notwendigen Taktgefühl machen, da der BR nicht weisungsbefugt ist)

Man sollte mit den BR-Mitgliedern reden, und sie darauf hinweisen, das sie ein Mandat angenommen haben, welches auch zu führen ist.

Man kann auch den Weg gehen, im Rahmen einer Betriebsversammlung durch die Blume den Mitarbeitern erklären, dass das Gremium leider seine Arbeit nicht im notwendigen Umfang machen kann, weil einige Mitarbeitervertreter ihrem Amt nicht die notwendige Wichtigkeit bemessen.

O
otto

07.05.2005 um 02:19 Uhr

Die Rechtsprechung ist ganz eindeutig: Betriebsratsarbeit geht immer (!) der beruflichen Tätigkeit vor. Irgendwelche beruflichen Verpflichtungen sind deshalb kein Grund, nicht an einer BR-Sitzung teilzunehmen - und damit auch kein Grund, ein Ersatzmitglied zu laden.

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