Erstellt am 22.11.2007 um 15:40 Uhr von Konrad
Hallo Henry V
Zunächst eine Anmerkung: Vom M4 auf nur E7 und 814 € vom Tarif
zu verlieren, da frage ich mich ob da wirklich korrekt eingruppiert wurde?
Zur Frage; da E8 höher als E7 in der Grundentlohnung ist, wird die Ausgleichszulage um die Differenz zw, E7 und E8 angerechnet.
Verloren wird die Zulage nicht. In der Summe bleibt das Bruttoentgelt das Selbe
Erstellt am 23.11.2007 um 07:30 Uhr von Henry V
Hallo Konrad,
vielen Dank für Deine Antwort, zur Anmerkung, der Mitarbeiter übte seit längerem keine M4 Funktion mehr aus, es wurde versäumt eine Änderungskündigung auszusprechen.
Zur Antwort, wo ist das fixiert, selbst eine Anfrage bei unserer IGM Verwaltungsstelle hat noch keine klärung gebracht.
In den Tarifverträgen sowohl in den Info-Broschüren wird stets auf die Ersteingruppierung hingewiesen.
Erstellt am 23.11.2007 um 08:40 Uhr von Konrad
Habe die Information vom meiner IGM Verwaltungsstelle.
Habe jetzt Euren ERA TV jetzt auch nicht zur Hand, aber es verstößt doch gegen Treu und Glauben, dass wenn jemand sich eine Stufe verbessert plötzlich die ERA Ausgleichszulagen/ Überschreitetzulage komplett verlieren würde.
Der Bestandsschutz an sich sind doch Grundpfeiler des ERA TV.
So die Aussage der IGM und auch des AG Verbandes in BW.