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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umgruppierung nach der ERA-Einführung?

HV
Henry V
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe einen Kollegen der bei der ERA- Einführung, von M4 kommend in die E7 (Ersteingruppierung) eingruppiert wurde, nun soll er nach 3 Monaten, bedingt durch einen Funktionswechsel in die E 8 umgruppiert werden.

Was geschieht mit seiner Ausgleichszulage und Überschreiterzulage, da es sich nicht mehr um eine Ersteingruppierung handelt, verliert er diese Zulagen? Der Kollege würde dadurch 814,63 € verlieren. Tarifgebiet Hessen Vorab besten Dank. Henry V

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Community-Antworten (3)

K
Konrad

22.11.2007 um 16:40 Uhr

Hallo Henry V

Zunächst eine Anmerkung: Vom M4 auf nur E7 und 814 € vom Tarif zu verlieren, da frage ich mich ob da wirklich korrekt eingruppiert wurde?

Zur Frage; da E8 höher als E7 in der Grundentlohnung ist, wird die Ausgleichszulage um die Differenz zw, E7 und E8 angerechnet. Verloren wird die Zulage nicht. In der Summe bleibt das Bruttoentgelt das Selbe

HV
Henry V

23.11.2007 um 08:30 Uhr

Hallo Konrad,

vielen Dank für Deine Antwort, zur Anmerkung, der Mitarbeiter übte seit längerem keine M4 Funktion mehr aus, es wurde versäumt eine Änderungskündigung auszusprechen.

Zur Antwort, wo ist das fixiert, selbst eine Anfrage bei unserer IGM Verwaltungsstelle hat noch keine klärung gebracht. In den Tarifverträgen sowohl in den Info-Broschüren wird stets auf die Ersteingruppierung hingewiesen.

K
Konrad

23.11.2007 um 09:40 Uhr

Habe die Information vom meiner IGM Verwaltungsstelle. Habe jetzt Euren ERA TV jetzt auch nicht zur Hand, aber es verstößt doch gegen Treu und Glauben, dass wenn jemand sich eine Stufe verbessert plötzlich die ERA Ausgleichszulagen/ Überschreitetzulage komplett verlieren würde. Der Bestandsschutz an sich sind doch Grundpfeiler des ERA TV. So die Aussage der IGM und auch des AG Verbandes in BW.

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