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Rücktritt von Wahlvorschlagsliste vor Einreichung beim WV

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suowis
Apr 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben 11 BRM zu wählen und es wird eine Listenwahl geben. Auf meiner Liste kandiderte ein Kollege auf Platz 5, der heute erklärte, seine Kandidatur nicht mehr aufrecht erhalten zu können (seine Gründe sind absolut nachvollziehbar). Die Vorschlagsliste ist noch nicht beim WV eingereicht (das Wahlausschreiben wird am 22.02. erlassen), allerdings habe ich jetzt das Problem, dass ich wegen Abwesenheit einiger Kandidaten, die schon unterschrieben haben, die Wahlvorschlagsliste nicht noch einmal von vorne beginnen kann. Ist es möglich, dass der Kollege schriftlich seinen Verzicht erklärt und ein anderer Kollege schriftlich per Brief für den freien 5. Platz kandidiert? Mit dem Sammeln von Stützunterschriften haben wir noch nicht begonnen. Der abgesprungene Kollege sagt auch zu recht, dass er nicht erst kandidieren möchte, um später die Wahl nicht anzunehmen. Vielen Dank für Eure Hilfe!

2.02707

Community-Antworten (7)

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Tanzbär

19.02.2010 um 12:37 Uhr

Noch keine Stützunterschriften? Dann streiche ihn mit dem Vermerk Datum und Grund. Alle, die anschließend unterschreiben, wissen Bescheid und eine komplette Liste geht beim Wahlvorstand ein.

E
Erwin

19.02.2010 um 12:43 Uhr

sorrs, das ich hier eine andere Sicht habe. Eine Streichung von Kandidaten nach Stützunterschriften geht nicht, denn dann könnte man ja ggf. unterstellen dass die Unterschriften nur wegen dieses gestrichenen Kandidaten vorgenommen wurden.

Also, entweder lassen oder komplett neu unterschreiben lassen auf Neuer Liste.

Man kann nicht nach erfolgten Stützunterschriften die Kandidatenliste ändern, auf Wunsch anpassen!!!

T
Tanzbär

19.02.2010 um 12:47 Uhr

huhuu, es gibt noch keine Stützunterschriften ...

S
suowis

19.02.2010 um 12:52 Uhr

Genau, mit den Stützunterschriften hatten wir (zum Glück) extra noch gewartet...

Allerdings scheint mir die Variante mit den schriftlichen Erklärungen (alter Kandidat verzichtet, neuer Kandidat erklärt seine Bereitschaft für Platz 5) eleganter zu sein, da dann in der eigentlichen Vorschlagsliste nichts ausgestrichen werden muss... Oder?

N
nicoline

19.02.2010 um 15:39 Uhr

@all Stützunterschriften: Liegt eine Unterschrift vor, ist aber nicht erkennbar, ob es sich um die Zustimmung des Bewerbers zu seiner Kandidatur handelt oder um die Stützunterschrift, ist im Zweifel davon auszugehen, dass mit der Unterschrift der Wahlvorschlag gestützt werden soll.

Also, auch darauf achten!

P
Peanuts

19.02.2010 um 21:23 Uhr

"... allerdings habe ich jetzt das Problem, dass ich wegen Abwesenheit einiger Kandidaten, die schon unterschrieben haben, die Wahlvorschlagsliste nicht noch einmal von vorne beginnen kann."

Ich erkenne das Problem nicht. Die KandidatInnen müssen doch nicht auf der Vorschlagsliste per Unterschrift erklären, kandidieren zu wollen. Also kann die Liste neu gestaltet werden.

D
delagundula

20.02.2010 um 09:14 Uhr

@peanuts

es soll auch andere Varianten geben... :-)

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