Erstellt am 19.02.2010 um 10:22 Uhr von Tanzbär
... und vorher noch eine Kopie des Wahlzettels machen und den Namen drauf schreiben und vielleicht verstoßen wir noch gegen weitere Vorschriften ... Und dann machen wir sicher eine neue Wahl ...
Erstellt am 19.02.2010 um 10:26 Uhr von galaxy
@waupe
siehe §11 abs.1 WO für Betriebsratswahlen
Ja, es ist notwendig. Die Stimmzettel dürfen NICHT so in die Wahlurne gesteckt werden.
Die Briefwahlumschläge werden kurz vor Ende der BR-Wahl mit in die Wahlurne gegeben genauso wie die Wähler vor Ort ihren Wahlzettel in einen Umschlag einlegen und dann diesen Umschlag in die Wahlurne werfen.
Wir ärgern uns bei 2000 potientellen Wählern auch die Krätze an den Hals, doch wenn der WV sich nicht an die WO zur betriebsratswahl hält, wer dann?????? Und wenn wir die Briefumschläge weglassen ist dies direkt ein Grund, die wahl erfolgreich anzufechten und dies würde ich nicht riskieren wollen.
Galaxy