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Wahl 2010 Wahlzettel

W
Waupe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo , ist es notwendig das der Mitarbeiter seinen Wahlzettel in einen Briefumschlag steckt oder darf man diesen auch nur falten und in die Wahlurne werfen. Die eingegangenen Briefwahlunterlagen würden wir aus dem Wahlumschlag nehmen und dann in die Wahlurne werfen.Diese schütteln wir dann noch somit die Stimmzettel gemischt sind.

1.18602

Community-Antworten (2)

T
Tanzbär

19.02.2010 um 11:22 Uhr

... und vorher noch eine Kopie des Wahlzettels machen und den Namen drauf schreiben und vielleicht verstoßen wir noch gegen weitere Vorschriften ... Und dann machen wir sicher eine neue Wahl ...

G
Galaxy

19.02.2010 um 11:26 Uhr

@waupe

siehe §11 abs.1 WO für Betriebsratswahlen

Ja, es ist notwendig. Die Stimmzettel dürfen NICHT so in die Wahlurne gesteckt werden. Die Briefwahlumschläge werden kurz vor Ende der BR-Wahl mit in die Wahlurne gegeben genauso wie die Wähler vor Ort ihren Wahlzettel in einen Umschlag einlegen und dann diesen Umschlag in die Wahlurne werfen.

Wir ärgern uns bei 2000 potientellen Wählern auch die Krätze an den Hals, doch wenn der WV sich nicht an die WO zur betriebsratswahl hält, wer dann?????? Und wenn wir die Briefumschläge weglassen ist dies direkt ein Grund, die wahl erfolgreich anzufechten und dies würde ich nicht riskieren wollen.

Galaxy

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