Minderheitenschutz - Ist aufgrund der Minderheitenregelung eine Frau schon automatisch im Betriebsrat ,wenn sich sich nur aufstellen lässt?
Hallo zusammen.Ich muss leider nochmals nachfragen. In unserem Betrieb sind wir 29 Mitarbeiter. Hiervon sind 2 Frauen.Wir wählen 3 Betreibsräte.
Ist aufgrund der Minderheitenregelung eine Frau schon automatisch im Betriebsrat ,wenn sich sich nur aufstellen lässt oder auch nur eine Stimme bekommt?(Wenn sie zu den drei meist gewählten Mitarbeitern gehört ist die Lage klar) Wie ist das mit der d´hondtschen Formel zu verstehen?
Ich habe inzwischen von drei Leuten zwei verschiedene Antworten. Die einen sagen nein, die andere sagt ja.
Community-Antworten (4)
18.02.2010 um 20:12 Uhr
Nein keine Frau.
Da de'Hont hier zur Errechnung an zu wenden ist.
29 AN 27 Männer und 2 Frauen
27: 1 = 27 = 1.BR 27: 2 = 13,3 = 2. BR 27: 3 = 9 = 3. BR
2: 1= 1 BR
2 ist also deutlich unter 9 also keinen Anspruch aus Minderheitenquote.
NAch zu lesen in
§ 15 BetrVG - II. Berücksichtigung der Geschlechter
Beispiel dort: Beispiel: In einem Betrieb sind 120 AN tätig, davon 85 Männer und 35 Frauen. Es sind insgesamt sieben BR-Mandate zu vergeben (vgl. § 9). Eine Auszählung nach dem Höchstzahlensystem ergibt folgendes Ergebnis:
Männer : 1 = 85 (1) : 2 = 42,5 (2) : 3 = 28,3 (4) : 4 = 21,3 (5) : 5 = 17 (7) : 6 = 14,2
Frauen : 1 = 35 (3) : 2 = 17,5 (6) : 3 = 11,7
18.02.2010 um 20:40 Uhr
erwin, wenn jetzt noch bei 2:1= 2 stehen würde, wär' s wirklich richtig gerechnet ;-))
18.02.2010 um 20:50 Uhr
Danke Erwin.
Das war mir eine große Hilfe. Nichts das ich etwas gegen Frauen hätte, aber in unserem speziellen Fall ist diese Person wirklich nicht für diese Amt geeignet.
Und der kleine "Rechnenfehler" stört mich auch nicht. Das Ergebnis bleibt ja das Selbe.
Danke nochmal
19.02.2010 um 08:29 Uhr
***aber in unserem speziellen Fall ist diese Person wirklich nicht für diese Amt geeignet.
Das wird sich nach der Stimmenauszählung herausstellen.
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