Schulungsrecht und Klausurtagung für Ersatzmitglieder
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wie sind ein siebener Gremium im BR mit zwei Ersatzmitgliedern. Meine Person ist in dieser Konstellation als erster Nachrücker (EBRM) im Amt. Zusätzlich zu diesem bekleide Ich noch die Ämter des Schriftführers des Wirtschaftausschuss und die des Tarifausschuss. Im Jahr 2019 habe ich und mein Kollege der als zweiter Nachrücker (EBRM) zu den Basis Schulungen BR1 und der Klausurtagung teilnehmen dürfen laut Beschluss unseres BR. Zur Begründung dieser Beschlussfassung hat der BR dies folgendermaßen Stellung genommen, das der vermehrte Einsatz der EBRM in Ihrer BR-Arbeit geschult werden müssen. Im Jahr 2020 ist die Beschlussfassung von unserem BR zum Thema Schulungen leider so ausgefallen das die EBRM sich zwischen einer Schulung und der Klausurtagung entscheiden sollten, was ich und mein Kollege als Nachrücker nicht verstehen können und wollen. Zudem nicht mal die Unternehmensführung in geringster Weise sich bezüglich den Ersatz-BR Mitgliedern und deren Schulungen negativ geäußert hat. Was hat sich jetzt geändert das der BR sich so entschieden hat, das ist mir bis jetzt ein Rätsel und eine Antwort auf meine Frage lautet nur, daß der BR im Gremium sein Beschluss gefällt hat. So Leute wer und wie kann ich mir da Rechtlich weiterhelfen. Dankeschön für die Antworten im voraus. Mit Kollegialem Gruß
Community-Antworten (4)
05.02.2021 um 09:13 Uhr
Es hat sich nichts geändert. Die Frage ist, wie die Klausur gestaltet wird. Weil es wegen der Corona-Situation im Moment etwas schwierig mit Seminaren ist, führen viele Betriebsräte interne Veranstaltungen durch und laden sich dazu einen Referenten ein, der natürlich genauso Wissen im Sinne § 37.6 BetrVG vermitteln kann.
05.02.2021 um 09:24 Uhr
Was hat sich jetzt geändert das der BR sich so entschieden hat, -> vielleicht die Meinung der 7 BRM? Frag mal den BR was ihn zu diesem Beschluss bewogen hat. Ich glaube kaum, dass die Frage hier beantwortet werden kann.
05.02.2021 um 11:31 Uhr
EBRM haben, wenn sie, so wie du, häufig nachrücken durchaus auch einen Schulungsanspruch. Ob der erfüllt ist wenn ihr BR1 mitgemacht habt kann ich nicht sicher sagen, unser AG macht da glücklicherweise auch keinen Aufstand. Klausurtagung würde unser AG wahrscheinlich was gegen haben, bzw. hat er eh, wir geben dem Ding dann halt einen anderen Namen aber das beantwortet Deine Frage nicht. einen rechtlichen Anspruch sehe ich für Dich da nicht.
05.02.2021 um 11:56 Uhr
Ich halte den gefassten Beschluss für rechtswidrig. Ersatzmitglieder haben mEn kein Recht, an einer Klausurtagung teilzunehmen (es sei denn, sie rücken gerade nach). Daher kann der BR eine solche Wahlmöglichkeit gar nicht anbieten. Somit sollte sich ein EBRM einfach für die Schulung entscheiden und diese absolvieren. Lohnt sich mMn nicht, da jetzt ein Fass aufzumachen.
Verwandte Themen
Nur sieben Antworten , Sorry.
ÄlterSitzungen Hallo, Geht das recht auf Tagung des gbr vor dem recht auf Sonderurlaub wegen Umzug oder ähnlichen Angelegenheiten. Frage gestellt am 29.08.2013 17:14 Uhr von Ladykiller kannst Du
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
AG verweigert Teilnahme von Ersatzmitglieder an Klausurtagung
ÄlterMoin Ihr Lieben, wir haben eine Klausurtagung geplant und beschlossen. Dazu gibt es auch einen ordentlichen Beschluss mit einigen genannten Schwerpunktthemen. In diesem steht u.a., dass alle Ersatzm
Klausurtagung - welche möglichkeiten habe ich, eine Klausurtagung für den BR durchzuziehen?
ÄlterHallo welche möglichkeiten habe ich, eine Klausurtagung für den BR. durchzuziehen. Rechtliche Grundlagen. Was kann ich tun wenn der Werksleiter diese verweigert.
Anspruch auf Teilnahme an einer Klausurtagung
ÄlterDie betriebsärzliche Stelle besteht aus drei Krankenschwestern und einem Arzt. Kolleginnen haben vor einem Jahr ein weiterführendes Seminar gebucht. das auch genehmigt wurde. Vor einer Woche kommt