Anspruch auf Teilnahme an einer Klausurtagung
Die betriebsärzliche Stelle besteht aus drei Krankenschwestern und einem Arzt. Kolleginnen haben vor einem Jahr ein weiterführendes Seminar gebucht. das auch genehmigt wurde. Vor einer Woche kommt die dritte Kollegin und erklärt den beiden anderen, daß sie in dieser Wochen dem das Seminar stattfindet, an einer Klausurtagung des BR in ihrer Eigenschaft als Schwerbehinderten Vertreter teilnehmen möchte. Damit wäre in dieser Woche die Stelle unbesetzt, da auch der Arzt nicht im Hause ist, was auf keinen Fall machbar ist. Diebeiden Kolleginnen sind dementsprechend sauer, da dies bedeudet, daß eine von beiden nicht an dem Seminar teilnehmen kann. Meine Frage hierzu: Kann die dritte Kollegin auf Teilnahme an einer Klausurtagung bestehen, obwohl der betriebliche Ablauf hierbei empfindlich gestört ist? Danke für eine Antwort AS
Community-Antworten (6)
02.08.2011 um 09:50 Uhr
Hallo,was bitte ist eine Klausurtagung des BR ????
02.08.2011 um 10:46 Uhr
@docpille - Macht Euer Gremium keine Klausurtagungen?? Kann ich nur empfehlen, grade bei größeren Gremien. Warum? Betriebsratsarbeit besteht aus sich ständig änderndern Aufgabenstellungen und betrieblicher Herausforderungen. Diese Fülle von Aufgaben und Problemstellungen erfordern vom BR-Gremium eine systematische und planvolle Vorgehensweise, um die vorhandenen personellen Ressourcen möglichst optimal einzusetzen und für die Beschäftigten ein Höchstmaß an Erfolg zu erzielen. Auf einer Klausurtagung kann sich das gesamte Betriebsratsgremium Zeit nehmen, um den Prozess vom Erkennen und Systematisieren der Aufgabenstellungen über die Bildung eigener Ziele bis hin zur Verteilung von Arbeitsaufgaben zu strukturieren. So entwickeln sich verteilbare Aufgaben und Zuständigkeiten, eine gemeinsame Prioritätenliste und neue Projekte für den Betriebsrat, in die die Mitglieder Ihre Interessen und Kompetenzen einbringen können.
02.08.2011 um 11:00 Uhr
@Schnupsi
Danke für die Aufklärung,dafür gibt es bei uns BR-Sitzungen,bei euch auch??
Wird der BR bei euch fürsolche Tagungen vom AG freigestellt.......
02.08.2011 um 11:19 Uhr
@docpille
Derartige Klausurtagungen sind quasi eine Mischung aus BR-Sitzung und Seminar unter Beteiligung eines Moderators. Und so lange sie NOTWENDIG sind (was immer wieder Anlass zum Streit gibt) sind sie sowohl durch §37 als auch durch §40 gedeckt. Gerade bei großen Gremien mit widersprechenden Meinungen und Zielen nehmen die AG i.d.R. derartige Klausurtagungen wohlwollend auf, reduzieren sie doch letztendlich für die nähere Zukunft die Dauer der Meinungsbildung im Gremium (was ohne Beteiligung eines Moderators oft nicht erreicht werden kann) und spart damit am Ende wieder Arbeitszeit.....
Auch Tagungen zum Austausch mit anderen Betriebsräten (oder hier SBV) unter Beteiligung von Referenten zu aktuellen Themen werden oft auch als "Klausurtagungen" bezeichnet und laufen quasi als Seminar.
@AS
Kann die dritte Kollegin auf Teilnahme an einer Klausurtagung bestehen, obwohl der betriebliche Ablauf hierbei empfindlich gestört ist?
Hmmm, da hat Euer AG gepennt!!! Die Klausurtagung unterliegt selbstverständlich den Regeln nach §37 (6) oder (7) BetrVG (denn dazu gehört diese). Der AG hätte also merken müssen das hier ein dringendes betriebliches Interesse diese Tagung unmöglich macht und entsprechend reagieren müssen. Hat er das nicht getan hat er jetzt eigentlich den schwarzen Peter. Es ist jetzt seine Sache wo er übergangsweise Personal herbekommt. Auf Grund des Betriebsfriedens würde ich aber DRINGEND empfehlen das sich alle Beteiligten zusammensetzen und eine LÖSUNG suchen!!! Wenn alle in dieser Situation auf Stur schalten wird das in Zukunft kein gutes Zusammenarbeiten mehr sein. Da der AG hier selbst Mist gebaut hat wird er sicher froh sein wenn es eine konstruktive Lösung gibt.
Damit wäre in dieser Woche die Stelle unbesetzt, da auch der Arzt nicht im Hause ist, was auf keinen Fall machbar ist.
Am Ende würde ich DAS noch bezweifeln. Was wäre denn, wenn die zwei auf Seminar fahren und die dritte wird in dieser Woche krank? Auch in diesem Fall müsste eine Lösung her und die kann IMHO nicht darin bestehen das eine der Kolleginnen aus dem laufenden Seminar geholt wird.....
02.08.2011 um 12:43 Uhr
irgendwie habe ich da meine Zweifel. Es handelt sich ja um eine besondere Situation im Krankenhaus und ich verstehe es so, dass die 3. Kollegin recht kurzfristig ihre Teilnahme an der Klausur bekannt gegeben hat. Sicher eine Lösung muss her. Die kann aber auch so aussehen, dass die eine ein späteres Seminar besucht.
02.08.2011 um 15:49 Uhr
@rkoch
ich weiß was klausurtagungen sind,ich habe da bloss meine Zweifel wieviele AG diese wohl zulassen. Die referenten oder Moderatoren machen ihre Arbeit auch nicht kostenlos.
meine pers. Meinung, man kanns auch übertreiben.
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