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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG verweigert Teilnahme von Ersatzmitglieder an Klausurtagung

M
MasterPit
Mrz 2019 bearbeitet

Moin Ihr Lieben,

wir haben eine Klausurtagung geplant und beschlossen. Dazu gibt es auch einen ordentlichen Beschluss mit einigen genannten Schwerpunktthemen. In diesem steht u.a., dass alle Ersatzmitglieder und unsere JAV teilnehmen sollen. Die SBV hat selbst einen eigenen Beschluss dazu gemacht (weil wir da ja nicht drin sind). Zugegangen ist unserer Geschäftsführerin der Beschluss am 19.02.

Nun passiert folgendes: Vorgestern: Die GF teilt uns mit, gegen die Tagung gäbe es keine Einwände, aber die Teilnehmerzahl sei zu hoch - die Ersatzmitglieder sind aus ihrer Sicht nicht dabei.

Wie würdet Ihr jetzt vorgehen? Wir sind fest entschlossen, die Ersatzmitglieder dabei haben zu wollen, weil wir uns organisieren und strukturieren und auch Arbeitsgruppen wegen eines Betriebsüberganges bilden müssen, bei denen ggf. auch Ers.mitglieder mitarbeiten sollen.

Geplant ist eine Argumentation ggf. über "Einsatz der Ers.m." (weil die häufig in den Sitzungen sind/waren) und über "unverzügliche" Rückmeldung der Bedenken (das sind ja mittlerweile 17 Tage).

Habt Ihr sonst noch mehr Tips, wie man da jetzt rangehen könnte?

Danke Euch! M.

1.140011

Community-Antworten (11)

S
stehipp

08.03.2019 um 11:44 Uhr

Ich würde es mal mit reden probieren. Ich weiß, erscheint manchmal altmodisch. Erklärt der GF warum ihr es für sinnvoll haltet, das die Ersatzmitglieder dabei sind. Auch die GF sollte ja ein Interesse daran haben, dass im Zeitraum des Betriebsübergangs der BR stets handlungsfähig ist.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich fürchte einen Anspruch habt ihr nicht, dass Ersatzmitglieder an Klausurtagungen teilnehmen.

M
MasterPit

08.03.2019 um 12:16 Uhr

Wir haben es mit Reden versucht. Sie stellt sich da leider komplett stur und unnachgiebig...

R
rtjum

08.03.2019 um 12:50 Uhr

wo macht ihr die Tagung? Inhouse oder mit Hotel und Übernachtung? um wie viele Ersatzmitglieder geht es denn und wie groß ist euer Gremium?

M
Moreno

08.03.2019 um 13:24 Uhr

rtjum das ist doch egal wenn der AG die Teilnahme von Ersatzmitglieder verweigert wird dies nicht durchsetzbar sein. Das Recht ist auf seine Seite.

M
MasterPit

08.03.2019 um 13:32 Uhr

Inhouse. Wir 9 Ersatz 5...

B
BR4life

08.03.2019 um 13:45 Uhr

wenn der Beschluß am 19.02. gefasst wurde. kann der AG diesen beschluss binnen einer frist von 2 Wochen beim Gericht aufheben lassen. hat er dieses nicht getan ist euer Beschluss bestätigt. Und der AG muss sich daran halten.

P
Pickel

08.03.2019 um 13:52 Uhr

BR4life

In deinem Leben vielleicht

P
paula

08.03.2019 um 14:23 Uhr

BR4life wie kommst Du bitte auf dieses schmale Brett? Erhelle bitte mein Leben

R
rtjum

08.03.2019 um 14:34 Uhr

@Moreno je nach Größe des Gremiums gibt es durchaus Möglichkeiten zumindest die ersten Ersatzmitglieder der "großen" Listen bei sowas mit dabei zu haben, allein schon aufgrund der Tatsache dass diese ja dann auch sehr oft nachrücken. Aber bei einem 9er Gremium alle 5 Ersatzmitglieder nee das wird wohl nix.

P
Pjöööng

08.03.2019 um 14:41 Uhr

Ich bin mir sehr sicher dass diese Ersatzmitglieder keinen Anspruch auf Teilnahme haben, das ergibt sich für mich zwingend aus § 37 BetrVG.

Man sollte halt VORHER miteinander reden.

C
celestro

09.03.2019 um 02:07 Uhr

@rtjum

Ich glaube, Du verwechselst das mit dem ggf. bestehenden Schulungsanspruch der Ersatz-BRM.

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