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Schwerbehinderung,Abmahnung - was kann auf Sie zukommen?

S
Schilla
Jan 2018 bearbeitet

Hallo wer kennt sich aus.Heute hatten wir Gruppenversammlung also die ganze Abteilung.In dieser hat sich eine Kollegin mal so richtig über die Rückführgespräche ausgegotzt.Nun sagte der Chef das wird noch ein nachspiel für Sie haben.Wie kann ich als Betriebsrat Ihr zur Seite stehen.Sie ist erst operiert worden und ist vom Meister und Personalchef total blöd runtergelassen worden weil Sie wieder krank war.Sie hat 30% Behinderung und eine anerkannte Gleichstellung.Der Meister Uund Personalchef stritten in der Versammlung alles ab so das Sie keine Zeugen hat.Wird Ihr etwas passieren und kann man Sie dafür Abmahnen oder ganz und gar Kündigen.Wie könnte Sie gegen eine Abmahnung angehen.Vielen Dank für Eure Hilfe

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Community-Antworten (5)

H
Hannelore

18.02.2010 um 19:27 Uhr

Habt ihr eine SBV? Sofer die Koll. Gleichgestellt wäre, würde sie unter die Schutzregelungen des SGB IX fallen. Im Gegensatz zum BR wäre die SBV dann vorher vom AG gem. § 95(2) zu beteiligen. Denn der BR wird ja nur im Nachgang informiert. Die SBV halt vorher. Sie hätte dann hier die Möglichkeit ihre Sicht Einwände und auch Klarstellungen einzubringen. Der AG müste dieses in seine Entscheidung mit einbeziehen.

Aber, wir haben Meinungsfreiheit und sofern sie nicht beleidugend war oder Unwahrheiten gesagt hat, düften nichts geschehen was einer gerichtlichen Prüfung Stand halten würde.

B
blackseven

18.02.2010 um 20:25 Uhr

Schilla, warum finden die Gespräche ohne Euch statt? Krankenrückkehrgespräche unterliegen generell dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 1 BetrVG.

S
Schilla

18.02.2010 um 20:36 Uhr

Weil wir ab und zu nicht hinzugezogen werden und das mit bestimmten Mitarbeitern die Sie wahrscheinlich auf dem Kicker haben so fertig machen können.Und dann steht der Arbeiter ohne jeglichen Zeugen da

B
blackseven

18.02.2010 um 21:06 Uhr

Schilla, dann solltet ihr dem Arbeitgeber mal Dampf machen und auf euer Mitbestimmungsrecht bestehen und im Notfall einklagen.

N
neskia

19.02.2010 um 08:51 Uhr

Vielleicht hilft euch folgender Artikel bei der Umsetzung der Mitbestimmungsrechte:

http://www.buero-fuer-arbeitsschutz.de/archiv/pdf/2009_08_44_47.pdf

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