Wahlausschreiben nachträglich änderbar bzw. zulässig eine Ergänzung hinzu zu fügen?
Hallo, ich noch mal. Nun, da wir in der Zwickmühle mit der 1/20stel Regelung sind, müssen/sollten wir nun auch auch das Wahlausschreiben ändern und somit zwingend die Wahl abbrechen und neu einleiten? Oder ist es auch möglich ein Wahlausschreiben zu ergänzen bzw. eine Erläuterung anzufügen? Wir hatten im ersten Wahlausschreiben dummerweise den Passus weggelassen, der die 1/20stel Regelung erklärt und nur auf die Mindestanzahl von drei Stüztunterschriften hingewiesen. Wie verhalten wir uns gesetzeskonform? Danke.
Community-Antworten (7)
18.02.2010 um 13:29 Uhr
Hallo, macht Euch mal keinen Kopf. In der WO § 3 Abs.2 steht dass anzugeben ist: Die Mindestzahl von wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen ein Wahlvorschlag unterschrieben sein muss, damit er gültig ist. Die Mindestzahl von Arbeitnehmern ist konkret anzugeben. Wie die Mindestzahl errechnet wird muss nicht mit hinein.
18.02.2010 um 13:41 Uhr
Das sehe ich anders. Denn im Beitrag 32866 hat sr-joschi ja geschrieben, dass 1/20 rechnerisch 9,15 ergibt. Die Angabe von 3 Stützunterschriften wäre demnach eindeutig falsch.
Ich denke schon, dass das Wahlausschreiben geändert werden muss. Es wäre zu klären, ob die weiteren Fristen dann trotzdem eingehalten werden können.
18.02.2010 um 14:04 Uhr
Mainpower sorgt immer wieder für Überraschungen, wie kommst du eigentlich zu der Behauptung? Wenn 1/20 stel 9,15 sind dann müssen es 10 Stützunterschriften sein und nicht 3. Notfalls würde ich eine Nachfrist von 1 Woche setzen um die fehlenden Stützunterschriften beizubringen, den Wahlaushang dementsprechend ergänzen. Soviel Luft muss doch im Wahlablauf sein.
18.02.2010 um 14:19 Uhr
@peters @rolfo Ich habe keine Mindestzahl angegeben. Ich schrieb nur dass die Mindestzahl korrekt angegeben sein muss. Im dem von mir beantworteten Beitrag ist nicht zu ersehen wieviel Stützunterschriften gebraucht werden.
18.02.2010 um 16:16 Uhr
@ Mainpower nein, das meinte ich auch nicht, du schreibst aber die sollen sich deswegen keinen Kopf machen und ich würde das so verstehen dass das wie gemacht schon in Ordnung ist. Die müssen sich wohl Gedanken drüber machen sonst kannst du die Wahl vergessen.
18.02.2010 um 16:59 Uhr
@rolfo die Frage war dass Sie vergessen haben zu erklären wie die Anzahl der Stützunterschriften errechnt wird. Wie die errechnet werden muss nicht im Wahlausschreiben erwähnt werden. Darum brauchen sie sich keinen Kopf zu machen.
18.02.2010 um 17:09 Uhr
Mainpower, lies doch mal die Frage nochmal durch. Er schreibt doch sie hätten nur auf die Mindestzahl von 3 Stützunterschriften hingewiesen. Sie brauchen aber 10. Die haben nicht nur vergessen zu erklären wie die Zahl zustandekommt, das müssebn sie auch nicht. Sie haben vergessen dass man 10 Stützunterschriften braucht, das ist der springende Punkt.
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