Kennwort einer Liste nach Ablauf der Abgabefrist noch änderbar?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Kennwort einer Wahlvorschlagsliste. ist dieses nach Ablauf der Abgabefrist der Liste noch änderbar? Also kann man beim Wahlvorstand beantragen, sein Kennwort nochmal zu korrigieren, oder ist dies unzulässig? Stützstimmen der Liste sind natürlich alle schon gesammelt.
Community-Antworten (3)
16.03.2018 um 12:49 Uhr
Das ist nicht zulässig.
16.03.2018 um 13:06 Uhr
Würde mich wundern, wenn schon mal jemand das BAG mit dieser Frage konfrontiert hat. Aber die Logik sagt nein.
16.03.2018 um 14:02 Uhr
Das Kennwort ist Bestandteil der Liste und wird ebenso von den Unterstützern mitgetragen, wie auch der Bewerber auf der 89sten Stelle. Eine Korrektur (wie es in der Frage heißt) dürfte daher nur in Frage kommen wenn ein erkennbarer Fehler vorliegt. Möglicherweise wäre auch noch die Streichung des Kennwortes zulässig...
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