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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kennwort einer Liste nach Ablauf der Abgabefrist noch änderbar?

A
ABD
Apr 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage zum Kennwort einer Wahlvorschlagsliste. ist dieses nach Ablauf der Abgabefrist der Liste noch änderbar? Also kann man beim Wahlvorstand beantragen, sein Kennwort nochmal zu korrigieren, oder ist dies unzulässig? Stützstimmen der Liste sind natürlich alle schon gesammelt.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

16.03.2018 um 12:49 Uhr

Das ist nicht zulässig.

K
krambambuli

16.03.2018 um 13:06 Uhr

Würde mich wundern, wenn schon mal jemand das BAG mit dieser Frage konfrontiert hat. Aber die Logik sagt nein.

P
Pjöööng

16.03.2018 um 14:02 Uhr

Das Kennwort ist Bestandteil der Liste und wird ebenso von den Unterstützern mitgetragen, wie auch der Bewerber auf der 89sten Stelle. Eine Korrektur (wie es in der Frage heißt) dürfte daher nur in Frage kommen wenn ein erkennbarer Fehler vorliegt. Möglicherweise wäre auch noch die Streichung des Kennwortes zulässig...

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