Erstellt am 18.02.2010 um 08:49 Uhr von Petrus
Sie können auch Briefwahl beantragen.
Erstellt am 18.02.2010 um 09:13 Uhr von erwin
Werkerin98
...... in die Firma kommen müsen?
Es besteht KEINE Wahlpflicht, man darf wählen, hat also ein Wahlrecht!!
Briefwahl ist in diesen Fällen sinnvoll, denn Kurzarbeiter könnten von der Arbeitsverwaltung ja auch in dieser Zeit in anderen Jibs, Betrieben eingesetzt werden, eben genau wie arbeitssuchende.
Erstellt am 18.02.2010 um 10:44 Uhr von Tanzbär
***Kurzarbeiter könnten von der Arbeitsverwaltung ja auch in dieser Zeit in anderen Jibs, Betrieben eingesetzt werden, eben genau wie arbeitssuchende***
Nur Interessehalber: Kennt jemand da jemanden, dem das schon passiert ist?