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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahl zum BRV

A
Acertom
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ne frage zur br-Wahl bzw konstituiernde Sitzung.... Bei unserer letzten Wahl hatte ein Mitglied sehr viele stimmen ( unterschied zum 2. ca 40 Stimmen ) . Den haben wir dann auch zum Brv gewählt da ihn ja die Ma am meisten vertrauen, wenn man das so sagen kann. Macht man doch sonst bestimmt auch so. Bei kommender Wahl möchte einer unbedingt den vorsitz übernehmen, der sehr schlecht deutsch spricht/schreibt er ist immoment nur Mitglied. Er muß dann ja auch mal reden halten oder mit ag sprechen. Der Ag hat ihn schon mal fragen müssen was er denn meine weil er sich so schlecht ausdrückt.

Dieser jenige hatte bei letzter Wahl kaum stimmen und kam nur als eratz in den Br.

jetzt meine frage

Was kann unser Brv dagegen tun, oder gibts da ne regelung das wer die meisten stimmen hat automatisch den vorsitz übernimmt.....

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Community-Antworten (2)

L
Laffo

17.02.2010 um 22:01 Uhr

acertom, nach § 26 Abs. 1 BetrVG wählt das Gremium den Vorsitzenden aus seiner Mitte. Es ist dabei unerheblich wieviele Stimmen das BRM, welches BRV werden möchte, bei der BR-Wahl erreichte.

S
Schmusezecke

18.02.2010 um 08:55 Uhr

Hallo acertom, es spielt keine Rolle, wer die meisten Stimmen hat. Auf der konstituiernde Sitzung werden die einzelnen Positionen der Betriebsräte entschieden (Wahlen). Das neu gewählte Gremium muss entscheiden, wer für welche Position am besten geeignet ist. Wenn Ihr nach den Stimmen der Wähler die Positionen der Reihe nach verteilt, könnte es ja passieren, dass ein (übertrieben gesagt) Analphabet nun Schrieftführer wird. :- )

Grüßle

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