Betriebsratswahl; Aus Frust und Ärger ist der BR zurückgetreten - Bleibt der Wahlvorstand im Amt?
Hallo und guten Tag, in unserem Partnerunternehmen hat der BR einen Wahlvorstand Anfang Januar bestellt. die Wahl soll am 07.04.2010 sein. Wahlausschreiben hängt noch nicht aus, sollte am 24.04 erfolgen. Jetzt hat der BR sich wegen der Listenaufstellung in die Wolle bekommen, alle wollen auf Platz 1 der gemeinsamen Liste. Aus Frust und Ärger ist der BR jetzt zurückgetreten. Bleibt der Wahlvorstand im Amt? Geht alles so weiter als wenn es noch einen BR gäbe? Kann der jetzige Wahlvorstand sein Wahlausschreiben noch aushängen??? Oder muss über Betriebsversammlung der Wahlvorstand neu gewählt werden?
Community-Antworten (5)
17.02.2010 um 16:57 Uhr
@RoteBerta
der wahlvorstand kann nur vom arbeitsgericht neu bestellt werden, denke ich.
mfg
17.02.2010 um 17:54 Uhr
Hallo, der Wahlvorstand bleibt im Amt und macht seine Arbeit weiter. Ausser dass der Betriebsrat den Wahlvorstand bestellt hat der BR mit dem WV nichts am Hut.
17.02.2010 um 19:13 Uhr
RoteBerta
Der BR MUSS aber bis zur Neuwahl seinen Job weitermachen § 13 Abs. 2 Satz 3 BetrVG
17.02.2010 um 21:40 Uhr
@erwin, wenn der BR tatsächlich zurückgetreten ist, wie willst Du ihn zwingen weiterzumachen?
18.02.2010 um 08:22 Uhr
@erwin, was hat der von Dir angeführte § mit dem BR zu tun? Da geht es um den Zeitpunkt der Wahl!
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