Vertreterregelung bis zur regulären Neuwahl
Hallo, unser Betriebsrat müsste zum Ende der Laufzeit im Mai neu gewählt werden. Nun geht unsere BR Vorsitzende in Mutterschutz. Wir haben nur eine Vertretung, die zwar noch im Unternehmen, zwischenzeitlich aber an einem anderen Standort arbeitet. Kann diese Person die Vertretung bis zur Neuwahl übernehmen oder müssen wir die Wahlen vorziehen?
Wir haben derzeit 3 Betriebsräte, die BR-Vorsitzende geht in Mutterschutz.
Community-Antworten (1)
17.02.2010 um 15:08 Uhr
Zum Verständniss: Ihr habt nur einen Betriebsrat, der nur aus einer Person besteht?
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