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Fehlerstatistik über Mitarbeiter

S
schriftführer
Jan 2018 bearbeitet

in unserem Betrieb werden bei der Auftragserfassung bzw. bei der späteren Auftragskontrolle EDV-Listen geführt, bei welchen die Fehlerarten (Falschbestellung, Eingabefehler etc.) aufgeführt sind. In diesen Listen sind auch die verursachenden Sachbearbeiter aufgeführt und es wird eine Fehlerquote ermittelt.

Es ist also ein Vergleich der einzelnen Sachbearbeiter nach Ihrer Fehlerquote möglich, der jedoch angeblich nicht gemacht wird.

Ist das führen solcher Fehlerstatistiken mit Nachvollziehbarkeit auf die Fehlerverursacher und somit den Mitarbeitervergleich zulässig?

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Community-Antworten (2)

P
pitsieben

17.02.2010 um 12:58 Uhr

@ Schriftführer, siehe § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

S
schriftführer

17.02.2010 um 17:46 Uhr

@pitsieben

Das hat mir wirklich sehr weitergeholfen , vielen Dank.

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