Fehlerstatistik
in unserem Betrieb werden bei der Auftragserfassung bzw. bei der späteren Auftragskontrolle EDV-Listen geführt, bei welchen die Fehlerarten (Falschbestellung, Eingabefehler etc.) aufgeführt sind. In diesen Listen sind auch die verursachenden Sachbearbeiter aufgeführt und es wird eine Fehlerquote ermittelt.
Es ist also ein Vergleich der einzelnen Sachbearbeiter nach Ihrer Fehlerquote möglich, der jedoch angeblich nicht gemacht wird.
Ist das führen solcher Fehlerstatistiken mit Nachvollziehbarkeit auf die Fehlerverursacher und somit den Mitarbeitervergleich zulässig?
Community-Antworten (1)
17.02.2010 um 22:25 Uhr
Schriftführer, habt ihr einen BR? Wenn, ja -> gibt es eine BV darüber? Hier gibt ein MBR des BR -> § 87 Abs.1 S.6 BetrVG !!!
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