zu spät dran
Was ist wenn man für das normale Verfahren zu spät dran ist? Die aktuelle BR-Zeit vorher endet?
Community-Antworten (7)
17.02.2010 um 07:24 Uhr
@hanzdampf
betriebsratslose zeit!
mfg
17.02.2010 um 08:27 Uhr
@hanzdampf geschlossen zurücktreten. § 13 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 22 BetrVG, damit keine betriebsratslose zeit entsteht!
17.02.2010 um 10:00 Uhr
nicoline
also, ich verstehe/ lese den letzen Satz der Rn 21 des § 13 DKK so. Kommt es zu keiner Neuwahl, endet die Weiterführung der Geschäfte auf jeden Fall mit dem Zeitpunkt, zu dem die regelmäßige Amtsperiode des zurückgetretenen BR geendet hätte (vgl. auch § 22 Rn. 13).
... ich verstehe es ist auch hiermit (Rücktritt) nicht möglich die Amtszeit des BR über die 4 Jahre (Maximum) auszudehnen/ verlängern.
Wäre sonst ja auch eine Sache welche man immer MISSBRAUCHEN könnte um Amtszeiten zu verlängern. Wäre dem so, wäre hier nicht besonders der fette Hinweis ...endet die Weiterführung der Geschäfte...
Wenn aber jemand ein anderslautendes Urteil kennt, her damit
17.02.2010 um 11:28 Uhr
erwin, RN 13 unter § 22 im DKK hast Du auch gelesen? Bis zum 31.05. werden sie es ja hoffentlich schaffen.
17.02.2010 um 11:56 Uhr
Lotte
Ja, gelsen. Danach könnte es auch vor dem 31.05. vorbei sein, denn .....zu dem die regelmäßige Amtsperiode des zurückgetretenen BR geendet hätte ...also nach genau 4 Jahren.
OK???
Auch, wenn er turnusmäßig erst am 31.05. endet, besteht ja noch Zeit für das normale Wahlverfahren oder???
18.02.2010 um 22:08 Uhr
erwin, das das Gesetz und auch der Däubler m. E. nicht eindeutig ist, müsste der AG ja erstmal klagen, wenn er meint, dass der BR nicht mehr zuständig ist.
18.02.2010 um 22:47 Uhr
" § 13 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 22 BetrVG, damit keine betriebsratslose zeit entsteht!"
Die Rechnung geht nicht auf! Fitting § 21 RN 29 ...
Im Falle einer vorzeitigen Wahl des BR nach § 13 Abs.2 Nr. 1-3 bleibt der bestehende BR über seine regelmäßige Amtszeit hinaus auch dann nicht im Amt, wenn das Wahlergebnis für den neugewählten BR erst NACH ABLAUF DER REGULÄREN AMTSZEIT des bestehenden BR bekanntgegeben wird. In diesem Fall besteht in der Zwischenzeit kein BR.
Verwandte Themen
AN bekommt 3 Abmahnung wegen zu Spät kommen´s - Argumente finden.
ÄlterHallo Kollegen, kurze Schilderung: Ein AN (Verfahrenstechniker) kommt immer wieder zu spät, wir sprechen hier von 2 bis 5 Minuten. Der AN bekommt ein Festgehalt, daher keine Berechnung nach Zeit. D
Gründung (Wahl) einer Jugend-/Ausbildungsvertretung - Was ratet Ihr zum Ablauf der ganzen Angelegenheit?
ÄlterHey, ich weiss ich bin spät dran mit meiner Frage aber hoffentlich nicht zu spät, des geht um die Jugendvertretung, die Wahl hat ja zwischen 01. Oktober und 30. November abzulaufen. Unser Betriebsrat
Handyverbot für einen MA
ÄlterHallo zusammen, das der AG ein (generelles?) Verbot für die nutzung privater Smartphones aussprechen kann wissen wir ja seit dem LAg Urteil aus dem Jahre 2009. Das neuere BAG Urteil ändert ja auch
Was bedeutet "Einstellung bis auf Weiteres"?
ÄlterHallo Zusammen, Ich habe da eine Frage an euch. Es geht um meinen 450 Euro Job als Aushilfe / Sitzwache in der Klinik, den ich seit Oktober 2013 machte. Dieses Jahr wurden zum 1.7.2018 neue Verträ
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be