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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gründung (Wahl) einer Jugend-/Ausbildungsvertretung - Was ratet Ihr zum Ablauf der ganzen Angelegenheit?

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Siggiderdritte
Dez 2016 bearbeitet

Hey, ich weiss ich bin spät dran mit meiner Frage aber hoffentlich nicht zu spät, des geht um die Jugendvertretung, die Wahl hat ja zwischen 01. Oktober und 30. November abzulaufen. Unser Betriebsrat besteht seit 2006 eine Jugendvertretung gibt es noch nicht, da sich keine Jugendlichen - zwecks Wahl - fanden. Nun haben sich aber 3 Jugendliche/Auszubildende gemeldet welche sich zur Wahl stellen würden. Da wir nun selber in diesem Punkt "Laien" sind haben wir natürlich recherchiert, auch einiges gefunden. Nun aber meine Frage, wie lange vorher ist die Geschäftsleitung über die Neugründung zu informieren - ist es für dieses Jahr schon zu spät ? Was ratet Ihr zum Ablauf der ganzen Angelegenheit ? Danke im voraus !

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Community-Antworten (7)

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Lika

30.09.2008 um 15:59 Uhr

In dem Zusammenhang möchte ich auf einen Nebenaspekt hinweisen: gem. BetrVG § 78 a (2) kann ein Mitglied der Jugendvertretung vor Beendigung des Ausbildungsverhältnisses eine unbefristete Weiterbeschäftigung verlangen. Da Arbeitgeber nicht automatisch daran interessiert sind, Azubis unbefristet zu übernehmen, kann eine Jugendvertretung leider dazu führen, dass eine Geschäftsleitung zukünftig maximal 4 Azubis gleichzeitig ausbildet, um dadurch das Weiterbestehen der Jugendvertretung zu verhindern.

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Mona-Lisa

30.09.2008 um 16:08 Uhr

@Lika, das glaubst du aber jetzt selber nicht, was du da gerade geschrieben hast, oder??

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Lotte

30.09.2008 um 16:21 Uhr

Mona-Lisa ;-), vielleicht macht Lika das ja so (als AG)...

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Mona-Lisa

30.09.2008 um 16:26 Uhr

@der dritte Siggi, vor lauter Schreck hab ich ganz vergessen, dir eine Antwort zu geben... Also erstens... ihr hattet bisher noch keine JAV und somit könnt ihr jederzeit eine gründen. Zweitens, der BR bestellt den Wahlvorstand, informiert die Kollegen am "schwarzen Brett" und gleichzeitig mit einem Schreiben die GL, dass einer gegründet wurde.

Die §§ 60 und die weiter folgenden im BetrVG, vorzugsweise mit Kommentierungen laden dich zum lesen ein!:-))

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Lika

30.09.2008 um 16:49 Uhr

@ Mona-Lisa und Lotte - ist kein Märchen, kenne ich aus Erfahrung (bin im BR).

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Peanuts

30.09.2008 um 18:45 Uhr

"Unser Betriebsrat besteht seit 2006 eine Jugendvertretung gibt es noch nicht, da sich keine Jugendlichen - zwecks Wahl - fanden. Nun haben sich aber 3 Jugendliche/Auszubildende gemeldet welche sich zur Wahl stellen würden. "

Wenn in Eurem Betrieb mindestens 5 Personen -entweder jugendliche Arbeitnehmer (AN unter 18) und/oder Azubis (die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben)- beschäftigt sind, muss der BR einen Wahlvorstand zwecks JAV Wahl bestellen.

Ob sich dann auch genügend wählbare KandidatInnen zur Wahl stellen, ist zunächst einmal zweitrangig.

Der Wahlvorstand hat sich dann mit dem AG in Verbindung zu setzen, da er die entsprechenden Unterlagen zwecks Erstellung der Wählerliste anfordern muss. Legt los und setzt auf Eure nächste Tagesordnung den TOP "Bestellung Wahlvorstand JAV-Wahl"!

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Sarah-HRO

27.10.2008 um 14:24 Uhr

Hallöle,

Wir sind auch gerade mitten in den Wahlen. Da wir leider erst dieses Jahr herausgefunden haben, dass die Wahl immer im gerade Jahr sein muss, müssen wir dieses Jahr erneut wählen und dieses mal auch alle Vorschriften natürlich beachten. Durch meine recherchen hab ich diese Seite entdeckt: www.jav-wahlhelfer.de

Die Seite ist Klasse und zeigt einem wann genau was gemacht werden muss, warum und wieso und natürlich ist es prima erklärt. Also, ihr seid noch nicht zu spät!

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