BRV ohne 38 Freistellung
Hallo habe eine Frage unser BRV hat die Freistellung nach §37 ist ja der einzige der sich selber freistellen kann. Er kommt jetzt in die Wiedereingliederung zurück muss nun der Stellvertreter Ihn Freistellen oder kann der BRV in seiner Wiedereingliederung sich selber weiter hin Freistellen.
Community-Antworten (3)
01.02.2021 um 19:40 Uhr
Wie kommst du darauf das sich nur der BRV selber freistellen kann? Lies mal unter folgendem Link. https://efarbeitsrecht.net/freistellungen-im-betriebsrat/
Wenn dann noch fragen, bitte genauer Beschreiben.
01.02.2021 um 20:05 Uhr
Jedes BR-Mitglied hat so viel Zeit, wie es für die BR-Arbeit erforderlich ist. Und jedes BR-Mitglied entscheidet selbst nach billigem Ermessen, wie viel Zeit es braucht. Eigentlich ist § 37 Abs. 2 BetrVG unmissverständlich.
02.02.2021 um 09:23 Uhr
Der Betrieb stellt frei, nicht der Betriebsrat! Das Betriebsratsmitglied teilt nur seinen Bedarf mit.
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