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BRV ohne 38 Freistellung

A
andaja
Feb 2021 bearbeitet

Hallo habe eine Frage unser BRV hat die Freistellung nach §37 ist ja der einzige der sich selber freistellen kann. Er kommt jetzt in die Wiedereingliederung zurück muss nun der Stellvertreter Ihn Freistellen oder kann der BRV in seiner Wiedereingliederung sich selber weiter hin Freistellen.

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

01.02.2021 um 19:40 Uhr

Wie kommst du darauf das sich nur der BRV selber freistellen kann? Lies mal unter folgendem Link. https://efarbeitsrecht.net/freistellungen-im-betriebsrat/

Wenn dann noch fragen, bitte genauer Beschreiben.

K
kratzbürste

01.02.2021 um 20:05 Uhr

Jedes BR-Mitglied hat so viel Zeit, wie es für die BR-Arbeit erforderlich ist. Und jedes BR-Mitglied entscheidet selbst nach billigem Ermessen, wie viel Zeit es braucht. Eigentlich ist § 37 Abs. 2 BetrVG unmissverständlich.

S
sniperone

02.02.2021 um 09:23 Uhr

Der Betrieb stellt frei, nicht der Betriebsrat! Das Betriebsratsmitglied teilt nur seinen Bedarf mit.

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