Hallo,

eine Kollegin kam mit folgendem Problem: Ihr Arbeitsvertrag ist 15 Jahre alt, und hat die alte Formulierung: Das Arbeitsverhältnis kann von jeder der Parteien unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden.

Von daher müsste Sie morgen Ihre Kündigung abgeben. Leider bekommt Sie erst Ende der Woche eine Verbindliche Zu/Absage. Der Job wäre zum 01.04.

Der Gesetzgeber und auch der Tarifvertrag Einzelhandel sieht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende vor.
Wir gehören keinem AGDachverband an, lehnen uns aber in allem (Gehälter, Stundenzahl, Urlaub, Weihnachts+Urlaubsgeld) an den geltenden Tarifvertrag an.

Was gilt jetzt für unsere AN ? Die alte Klausel im Vertrag oder der Tarifvertrag ? Ich würde die Kollegin lieber an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verweisen, aber die Zeit ist ja nun recht knapp.

Danke wenn hier jemand Bescheid weiß.

Sunny