Muss ich erreichbar sein?
Wenn mein Chef mir sagt, dass schlecht Wetter ist und ich über den Sommer Überstunden aufgebaut habe, genau für diesen Fall. Muss ich dann immer Erreichbar sein für einen Not Einsatz oder muss mir das extra vergütet werden wenn ich immer erreichbar bin?
Community-Antworten (2)
01.02.2021 um 16:27 Uhr
Gibt es einen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, wo etwas dazu drinstehen könnte? Oder mal bei der Gewerkschaft nachgefragt?
01.02.2021 um 17:52 Uhr
Schlecht Wetter in dem Sinne gibt es ja seit 2006 oder 07 schon nicht mehr, daher ist es nur noch ne Redensart. Heute heisst es Saison- Kurzarbeitergeld. Die Regelung und die Darlegungsart sind da ein bissl kompliziert und sollte man sich mal ergooglen.
Sollte bei euch ein TV bestehen könnte es dieser sein: http://www.soka-bau.de/soka_bau/verfahren_beitraege/verfahren_tarifvertraege/tarifvertraege_brtv/
(bei mir klappt der Zugriff darauf gerade nicht)
Der BRTV dazu aber aus:
- Arbeitsausfall aus Witterungs- oder wirtschaftlichen Gründen
6.3 Die Arbeitnehmer verbleiben solange auf der Baustelle, bis aufgrund der voraussichtlichen Wetterentwicklung die Entscheidung des Arbeitgebers über die Wiederaufnahme oder die endgültige Einstellung der Arbeit getroffen worden ist. Diese Entscheidung ist unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer zu treffen. Die Entscheidung über die endgültige Einstellung der Arbeit ist für den gesamten restlichen Arbeitstag bindend.
Du solltest aber mal genau schauen ob bei euch was Näheres geregelt ist. Ansonsten könnte der Chef durchaus sagen bleib täglich während deiner eigentlichen Arbeitszeit erreichbar.
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