Erstellt am 28.02.2014 um 06:20 Uhr von Hartmut
Hallo Lamatt, dienstliche Anweisungen dürfen natürlich nur für die Dienstzeit ergehen, nicht für die Freizeit. Insbesondere nicht für pauschal alle arbeitsfreien Tage mit Ausnahme von Urlaub. Davon wären ja sonst auch Sonntage, gesetzliche Feiertage und Krankheitstage betroffen. Also zur ersten Frage: Nein, das geht gar nicht!
Was können die Mitarbeiter machen. Selbst, vor allem ohne BR, gar nichts. Würde auch nicht dazu raten, eine große Lippe zu riskieren.
Ich selbst würde diese Dienstanweisung nehmen, so wie sie ist in einen Umschlag stecken, und anonym (!) an die zuständige Aufsichtsbehörde schicken, oder an die Polizei mit Bitte um Weiterleitung an die zuständige Stelle.
Erstellt am 28.02.2014 um 08:48 Uhr von Oblatixx
1. Die Polizei interessiert das wie die Wasserstandsmeldung von gestern.
2. Anwaltliche Beratung wäre möglich
3. Anfangen, über einen eigenen BR nachzudenken.
4. Isch abe gar kein Telefon ...
5. und das nur bei ganz starken Nerven: Es darauf ankommen lassen. Du bist eben NICHT erreichbar und meldest dich auch NICHT bei der GF, denn woher willst Du wissen, dass sie versuchten, dich anzurufen. Freizeit ist die Zeit, über DU ganz allein frei verfügen kannst und nicht der Herr Arbeitgeber.
Und wenn es dann hart kommt, ab zum Gericht, das macht dann den Rest.
Erstellt am 28.02.2014 um 16:47 Uhr von gironimo
Ich denke mal - da hilft es den AN am ehesten, wenn sie sich für einen BR entschließen könnten.
Immer nur "das ist nichts für mich" und andere tun es ja nicht .... hilft nicht weiter. Ohne BR keine Mitbestimmung und keine Interessenvertretung der AN.
Was könnten die AN selber tun? Es bestenfalls darauf ankommen lassen und eben einfach nicht erreichbar sein. Aber dann muss man sich auch damit anfreunden, sich ggf. mit dem AG vor einem Gericht wieder zu finden. Das wäre mit Sicherheit ungünstiger.