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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsicht in Stellenbewertung

C
Cherry
Feb 2021 bearbeitet

Schöen guten Morgen, bei uns werden Höhergruppierungen nur durchgeführt nachdem eine Stellenbeschreibung des Stelleninhabers erfolgt ist. Diese Stellenbeschreibung wird dann extern bewertet. Nun möchten wir als BR gerne wissen: Dürfen wir verlangen die Bewertung und die Stellenbeschreibung einzusehen?

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Community-Antworten (1)

K
kratzbürste

01.02.2021 um 13:41 Uhr

Normalerweise hat der BR keinen Anspruch darauf individuelle Stellenbeschreibungen zu sehen. Es sei denn, es gibt einen Sachgrund, warum dies für die BR-Arbeit erforderlich ist .

Dies könnte z.B. beim § 99 BetrVG ( Anhörung zur Eingruppierung) der Fall sein.

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