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Wahlkommissionsmitglied Rücktritt

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Marisa
Nov 2016 bearbeitet

Kann ein Mitglied des Wahlvorstandes zurücktreten, wenn die Wahlvorbereitungen bereits laufen ? wenn ja, unter welchen Bedingungen ?

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Community-Antworten (3)

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monalisa

16.02.2010 um 11:26 Uhr

@Marisa, können schon! Den kollektiven Rücktritt dem Betriebsrat mitteilen, das war's! Der Betriebsrat steht dann in der Pflicht schnellstens einen neuen Wahlvorstand zu benennen!

Was könnte es für Gründe geben, dass ein Wahlvorstand die Flinte in's Korn wirft.......

S
Saxonia

16.02.2010 um 11:27 Uhr

Hallo, Marisa -

er sollte seinen Rücktritt schriftlich gegenüber dem Wahlvorstand und dem Betriebsrat erklären. Ich denke, dass er keine besonderen Gründe angeben muss. In dem Fall rückt ein Ersatzkandidat / Nachfolger in den Wahlvorstand nach. Gibt es keinen? Dann muss der Betriebsrat ein weiteres Mitglied für den Wahlvorstand beschließen, damit die Zahl wieder ungerade wird bzw. falls nur zwei im Wahlvorstand übrig bleiben, muss auf drei aufgestockt werden.

Gruß von Saxonia

M
monalisa

16.02.2010 um 11:39 Uhr

upps! Stand das mit dem einzelnen Wahlvorstandsmitglied vorher auch schon da? :-O

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