Erstellt am 16.02.2010 um 10:26 Uhr von monalisa
@Marisa,
können schon!
Den kollektiven Rücktritt dem Betriebsrat mitteilen, das war's!
Der Betriebsrat steht dann in der Pflicht schnellstens einen neuen Wahlvorstand zu benennen!
Was könnte es für Gründe geben, dass ein Wahlvorstand die Flinte in's Korn wirft.......
Erstellt am 16.02.2010 um 10:27 Uhr von Saxonia
Hallo, Marisa -
er sollte seinen Rücktritt schriftlich gegenüber dem Wahlvorstand und dem Betriebsrat erklären. Ich denke, dass er keine besonderen Gründe angeben muss. In dem Fall rückt ein Ersatzkandidat / Nachfolger in den Wahlvorstand nach. Gibt es keinen? Dann muss der Betriebsrat ein weiteres Mitglied für den Wahlvorstand beschließen, damit die Zahl wieder ungerade wird bzw. falls nur zwei im Wahlvorstand übrig bleiben, muss auf drei aufgestockt werden.
Gruß von Saxonia
Erstellt am 16.02.2010 um 10:39 Uhr von monalisa
upps!
Stand das mit dem einzelnen Wahlvorstandsmitglied vorher auch schon da? :-O