W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Verleihung (AÜG) - Was gibt es alles für den Entleiher-BR zu bedenken?

V
Verleiher
Jan 2018 bearbeitet

Wo sind (Verleiher-)BR-Beteiligungsrechte/Mitbestimmung wenn ein Unternehmen, welches bisher nicht als Verleiher aufgetreten ist und in dessen Arbeitsverträgen auch keine Klauseln enthalten, dass ein Arbeitnehmer nach AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) verliehen werden kann, nun einen AN entleihen will (Zertifikat der erhalten)? Muss es eine Zusatzvereinbarung mit dem zu entleihenden Arbeitnehmer geben? Ist so eine 'individual'-Vereinbarung mti einem Arbeitnehmer mitbestimmungsfähig? Was gibt es alles für den Entleiher-BR zu bedenken...?

1.41901

Community-Antworten (1)

P
pirat

16.02.2010 um 10:12 Uhr

@Verleiher, dies sollte Dir für den Anfang helfen... http://mitbestimmung.verdi.de/betriebsrat/data/arbeitspapier_brpr.pdf

Ihre Antwort