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Fahrzeug Totalschaden - Was ist mit dem Arbeitsplatz?

M
Mixman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wir haben einen Sprinter, der von unserer Fahrerin zerstört wurde. Da wir sonst nur große Busse haben und sie nur diesen kleinen Sprinter fahren kann, hat sie zur Zeit nichts zu tun. Wie wird ein solcher Fall gesetzlich geregelt? Die Firma will natürlich wieder einen Sprinter anschaffen. Das dauert jedoch etwas. Muss die Fahrerin nun vorerst anders beschäftigt werden? Muss für die Zeit ein Mietwagen angeschafft werden oder muss sich die Angestellte die Zeit als unbezahlt ans Bein binden? Über Antworten, am besten mit verweisen zu Gesetzen, wäre ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (5)

T
Tanzbär

16.02.2010 um 09:29 Uhr

Was steht denn als Tätigkeit im Arbeitsvertrag?

M
Mixman

16.02.2010 um 09:39 Uhr

Natürlich nur die Tätigkeit als Fahrerin.

S
Saxonia

16.02.2010 um 11:15 Uhr

Hallo, Mixman -

wenn die Fahrerin ein festes Arbeitsverhältnis hat, muss der Arbeitgeber für ihre Beschäftigung sorgen. Das ist sein Problem. Auch wenn die Fahrerin Schuld an dem Unfall sein sollte (steht das denn schon fest?), haftet der Arbeitgeber. Sie bietet ihre Arbeitsleistung an, indem sie zur Arbeit erscheint. Der Chef kann sie, wenn er wirklich für sie nichts zu tun hat - das bezweifle ich allerdings - bezahlt freistellen.

Gruß von Saxonia

M
Mixman

16.02.2010 um 11:29 Uhr

Hört sich gut an. Aber kann ich das irgendwo auch nachlesen und dem Chef belegen?

R
rainerw

16.02.2010 um 11:56 Uhr

Bietet die AN ihre Arbeitskraft an und der AG schickt sie denoch nach hause, kann die AN Annahmeverzug nach § 293 ff (heißt fortführende Pharagraphen) anmelden.

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