Fahrzeug Totalschaden - Was ist mit dem Arbeitsplatz?
Hallo! Wir haben einen Sprinter, der von unserer Fahrerin zerstört wurde. Da wir sonst nur große Busse haben und sie nur diesen kleinen Sprinter fahren kann, hat sie zur Zeit nichts zu tun. Wie wird ein solcher Fall gesetzlich geregelt? Die Firma will natürlich wieder einen Sprinter anschaffen. Das dauert jedoch etwas. Muss die Fahrerin nun vorerst anders beschäftigt werden? Muss für die Zeit ein Mietwagen angeschafft werden oder muss sich die Angestellte die Zeit als unbezahlt ans Bein binden? Über Antworten, am besten mit verweisen zu Gesetzen, wäre ich sehr dankbar.
Community-Antworten (5)
16.02.2010 um 09:29 Uhr
Was steht denn als Tätigkeit im Arbeitsvertrag?
16.02.2010 um 09:39 Uhr
Natürlich nur die Tätigkeit als Fahrerin.
16.02.2010 um 11:15 Uhr
Hallo, Mixman -
wenn die Fahrerin ein festes Arbeitsverhältnis hat, muss der Arbeitgeber für ihre Beschäftigung sorgen. Das ist sein Problem. Auch wenn die Fahrerin Schuld an dem Unfall sein sollte (steht das denn schon fest?), haftet der Arbeitgeber. Sie bietet ihre Arbeitsleistung an, indem sie zur Arbeit erscheint. Der Chef kann sie, wenn er wirklich für sie nichts zu tun hat - das bezweifle ich allerdings - bezahlt freistellen.
Gruß von Saxonia
16.02.2010 um 11:29 Uhr
Hört sich gut an. Aber kann ich das irgendwo auch nachlesen und dem Chef belegen?
16.02.2010 um 11:56 Uhr
Bietet die AN ihre Arbeitskraft an und der AG schickt sie denoch nach hause, kann die AN Annahmeverzug nach § 293 ff (heißt fortführende Pharagraphen) anmelden.
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