Corona HomeOffice
Wir gaben so ein Brief von arbeitgeber bekommen. Was haltet ihr davon: Es geht vor allem um die Formilierung bei "Ich verziechte .."
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Mein Arbeitgeber hat mir gem. § 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV die Möglichkeit angeboten, meine Arbeit von zu Hause auszuführen und mir die entsprechende technische Ausstattung bereitgestellt, soweit dies durch den Arbeitgeber möglich ist.
Dennoch verzichte ich auf die Möglichkeit, meine Arbeit von zu Hause auszuführen
☐ generell ☐ zeitweise
☒ im Zeitraum
vom 27.01.2021 bis 31.12.2021
(Ort, Datum) Unterschrift
Zeitraum ist schon varangekreutzt.
Community-Antworten (9)
29.01.2021 um 11:08 Uhr
ohne Hintergrund lässt sich dazu nichts sagen. Setzt Euch der AG unter Druck, das jeder verzichten soll? Oder will der sich nur absichern?
29.01.2021 um 11:13 Uhr
Wir glauben, er möchte sich nur absihern. Aber man weiß ja nie. Und warum sollten wir auf etwas Verzichten. So weit ich es zu glauben weiß, rechtlich gesehen in Büro zu kommen, darf ich immer. Es gibt kein Zwang zur Home Office.
29.01.2021 um 12:12 Uhr
Wenn der AG das nicht wirklich angeboten hat, dann würde ich es auch nicht unterschreiben. Im Zweifelsfall ist das dann nämlich eine uneidliche Falschaussage. Es ist schon ganz schön bedenklich, wenn der AG seine MA zu so etwas nötigt. Interessant ist ja schon, dass es keine Möglichkeit zu sagen, dass man im Home Office arbeiten möchte.
29.01.2021 um 12:34 Uhr
"Es ist schon ganz schön bedenklich, wenn der AG seine MA zu so etwas nötigt."
Ich finde es bedenklich, solche Vorwürfe ohne Fakten zu äußern.
@stanpost
Es wäre wirklich sinnvoll, wenn Du etwas mehr erläutern würdest. Gab es das Angebot, ins HomeOffice zu gehen? Gab es die "Order" für ALLE, mindestens eins von beiden anzukreuzen und abzugeben, oder gab es die Bitte, das alle die NICHT ins HomeOffice gehen wollen, doch bitte den Zettel ausfüllen sollen?
Wie Du sehen kannst, sprießen aufgrund Deiner kargen Beschreibungen schon Worte wie "nötigen" und "Falschaussage". Und das muss ja wirklich nicht sein.
29.01.2021 um 14:00 Uhr
Vor allem müsste dabei stehen: Was ist wenn MA auf Homeoffice verzichten. Ich würde des weiteren anraten das der AG erst an den BR ran tritt um sich in einer BV mit dem BR zu einigen und dann erst an die MA.
29.01.2021 um 15:25 Uhr
interessant... ich war gestern bei einer Onlineveranstaltung dabei und da wurde vom Referenten berichtet, dass die Vorgehensweise mit einem solchen Formular er jedem AG dringend empfehlen würde und dass wir uns als BR nicht wundern sollen. Wenn er AG beraten würde, würde er es empfehlen, da die AG nun in der Nachweispflicht sind, dass sie jedem AN Homeoffice angeboten haben und dass wenn ein AN im Betrieb sei, er dies auf eigenen Wunsch macht oder es aus Gründen xyz bezogen auf einen ganz konkreten Arbeitsplatz (Unterscheidung dauerhaft, temporär) nicht geht. Er weiß auch, dass in Bayern die Behörden seit dieser Woche schon prüfen und auch wirklich konkrete Nachweise wollen. Er hat den BRs an dieser Stelle auch geraten, dass wenn sich AG immer noch sperren, hier ggf zu drohen die Ordnungsämter heiß zu machen bzw. es auch zu tun, da man da jetzt sehr sensibel sei. Wichtig ist natürlich, dass das Angebot zu Homeoffice auch wirklich besteht. Ansonsten würde ich das als MA nicht unterschreiben. Aber @seehas eine unendliche Falschaussage wäre es nicht... daher keine Angst, die MA hätten selbst dann nichts zu befürchten
29.01.2021 um 16:23 Uhr
Wenn dein AG aufgrund der Coronasituation das Personalgefühge enzerren muss, weil Ihr euch sonst auf die Füße tretet, dann richtet er sich nach den Behördlichen Richtlinien. Und Ihr könnt dahinsichtlich auf nicht verzichten , was die Behörden anordnend. Und wenn sind solche Klauseln sowieso unwirksam wenn sie nicht Rechtskonform sind. Also immer schön Prüfen bevor Ihr euch bindet. Habt Ihr ein BR?? Der sollte es eigendlich vorher auf den Tisch bekommen, bevor Ihr etwas davon mitbekommt.
14.04.2021 um 10:55 Uhr
Laut Corona Arbeitsschutzverordnung muss der AG HOme Office anbieten, wo es möglich ist. Die MA müssen das Angebot jedoch nicht annehmen. Die häuslichen Umstände erlauben es ja auch nicht jedem... Dass sich der Arbeitgeber diesbezüglich absichert, ist ein nachvollziehbares Interesse. Ob die Formulierung in der Weise dazu geeignet ist, bleibt einer juristischen Bewertung vorbehalten. Weiterhin: War das Kreuz bei "im Zeitraum vom 27.1. bis 31.12.21" schon voreingestellt???
14.04.2021 um 12:02 Uhr
"Weiterhin: War das Kreuz bei "im Zeitraum vom 27.1. bis 31.12.21" schon voreingestellt???"
Laut Text:
"Zeitraum ist schon varangekreutzt."
Ja!
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