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Betriebsrat will Abteilungsleiter befagen zu Beschwerden

CH
Christioph H
Jan 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, ein Betriebsrat will einen Abteilungsleiter zu Beschwerden unbekannter Personen aus dem Unternehmen befragen. Muss der Abteilungsleiter diese Fragen beantworten, was er will aber natürlich nicht alles offenlegen will. Zudem ist einer der BR Mitgleider in seinem Bereich. Kann er verlangen, dass sein dikretes Team Mitglied von der Befragung fern bleibt? Muss der BR seine Fragen vorab an den Abteilungsleiter geben, damit er weiss worum es kongret geht, um welche Mitarbeiter dies sich beschweren. Danke

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Community-Antworten (6)

C
celestro

28.01.2021 um 15:36 Uhr

Nein, die Fragen muss man nicht beantworten. Wenn der BR Antworten möchte, wäre es wohl sinnvoll, dem Abt.L die Fragen ggf. vorher zu geben.

S
seehas

28.01.2021 um 18:03 Uhr

Ansprechpartner des BR ist immer die GF. Es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. es kann natürlich auch sein, dass der betroffene AL lieber nicht möchte, dass bestimmte Sachverhalte in der GF aufschlagen. dann ist er gut beraten zu kooperieren.

CH
Christioph H

28.01.2021 um 18:21 Uhr

Wie ist das mit dem Betriebsrat Mitglied, das in meinem Bereich ist, kann ich diesen ausladen und einen andere Person an dessen stellen wünschen?

CH
Christioph H

28.01.2021 um 18:22 Uhr

Celesto: danke, steht das irgendwo geschrieben ?

C
celestro

28.01.2021 um 19:12 Uhr

die Befugnisse des BR findet man im Betriebsverfassungsgesetz. Eine Befugnis, Befragungen durchzuführen oder jemanden zu verhören wird man dort nicht finden. Daraus ergibt sich dann, dass der BR hier keine Rechte hat. Das geht also mMn nur einvernehmlich und somit mit Einverständnis des Abt.L ... und wenn der ein bestimmtes BRM nicht dabei haben will, steht der BR nicht gerade stabil dar.

G
ganther

29.01.2021 um 00:05 Uhr

der BR ist nicht die Betriebspolizei....

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