Erstellt am 28.01.2021 um 14:36 Uhr von celestro
Nein, die Fragen muss man nicht beantworten. Wenn der BR Antworten möchte, wäre es wohl sinnvoll, dem Abt.L die Fragen ggf. vorher zu geben.
Erstellt am 28.01.2021 um 17:03 Uhr von seehas
Ansprechpartner des BR ist immer die GF. Es sei denn es ist etwas anderes vereinbart.
es kann natürlich auch sein, dass der betroffene AL lieber nicht möchte, dass bestimmte Sachverhalte in der GF aufschlagen. dann ist er gut beraten zu kooperieren.
Erstellt am 28.01.2021 um 17:21 Uhr von Christioph H
Wie ist das mit dem Betriebsrat Mitglied, das in meinem Bereich ist, kann ich diesen ausladen und einen andere Person an dessen stellen wünschen?
Erstellt am 28.01.2021 um 17:22 Uhr von Christioph H
Celesto: danke, steht das irgendwo geschrieben ?
Erstellt am 28.01.2021 um 18:12 Uhr von celestro
die Befugnisse des BR findet man im Betriebsverfassungsgesetz. Eine Befugnis, Befragungen durchzuführen oder jemanden zu verhören wird man dort nicht finden. Daraus ergibt sich dann, dass der BR hier keine Rechte hat. Das geht also mMn nur einvernehmlich und somit mit Einverständnis des Abt.L ... und wenn der ein bestimmtes BRM nicht dabei haben will, steht der BR nicht gerade stabil dar.
Erstellt am 28.01.2021 um 23:05 Uhr von ganther
der BR ist nicht die Betriebspolizei....